Darf man mir jeden Monat Geld überweisen (einfach so )?

4 Antworten

Das fällt unter Schenkung.

Du darfst das Geld annehmen und brauchst nichts weiter zu machen. Das ist legal.

Auch wird Dich die Bank nicht fragen woher das Geld kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auch dem Finanzamt nicht melden ? Der möchte das nämlich per Dauerauftrag für 2 Jahre machen

@Tischbein305

Kein Problem. Ich denke der Freibetrag liegt bei 20.000€ innerhalb 10 Jahre. Darunter brauchst Du nichts zu melden.

@christl10

Super ich danke dir sehr

@christl10

20k ist der Freibetrag für Hinz und Kunz und alle Nichtverwandten. Enkel dürfen hingegen mehr Geschenke bekommen.

@Ranzino

Na dann ist ja alles in trockenen Tücher.

@christl10

der Fragesteller möge jetzt nicht gierig werden: der Freibetrag von lieben Großelternteilen an die Enkel liegt bei fluffigen 200k :D

Nein, sofern es die 10.000€ Marke nicht erreicht werden solche Beträge nicht beanstandet.

Jedoch fällt dies unter eine Schenkung und muss dem Finanzamt eigenständig gemeldet werden, damit ggb. eine Besteuerung stattfindenden kann.

Ergänzung: Du hast einen steuerfreien Freibetrag i.H.v 200.000€.

Soll 24 Monate gehen :/

auch Enkel haben hohe Freibeträge. also "ja" zum Anmelden, aber ein fröhliches "nö" zum Thema Steuern.

@Ranzino

Exakt. Danke für die Ergänzung.

Deiner Bank und auch dem Finanzamt ist das egal. Eine Schenkungssteuer fällt erst an, wenn der Freibetrag überstiegen wird.

Natürlich wenn du öffentliche Gelder beziehst, bist du verpflichtet, diese regelmäßigen Zuwendungen anzugeben. Dann bist du ja entsprechend weniger "bedürftig"

Das wirst du bei deinem Einkommen dem Finanzamt gegenüber angeben müssen. Die Bank weiß, woher es kommt.

Oh okay danke dir

Was hat das Finanzamt damit zu tun?

@christl10

Es ist Geld, das er einnimmt. Das Finanzamt interessiert sich für Einnahmen. Entweder hast du noch nie eine Steuererklärung gemacht oder du willst spöttisch etwas andeuten, was du aber dich zu nennen schämst.

@priesterlein

Das sind keine Einnahmen, sondern Schenkung. Dafür gibt es Freibeträge. darunter braucht man nichts zu melden.

@christl10

Na dann verbucht er es eben unter Schenkung, auch dafür interessiert sich das Finanzamt, auch wenn erst mal bis 200000 Euro für zehn Jahre frei ist.

@priesterlein

Ich habe auch schon Geld geschenkt bekommen. Wenn das unterm Freibetrag liegt kräht kein Hahn danach.

@christl10

Ich lese dazu:

Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet.

Zudem glaube ich nicht, was ihn davon befreien würde, dass jeder Betrag gerichtlich oder notariel beurkundet wird. :-)

@priesterlein

Interessiert mich aber nicht!