Darf man mir als Praktikantin die Pausen streichen?

8 Antworten

Wie alt bist Du denn?

Wenn Du volljährig bist, muss nach dem Arbeitszeitgesetz zwingend nach spätestens 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten gemacht werden. Diese 30 Minuten können aber auch in Blöcke von mind. 15 Minuten aufgeteilt werden. Du könntest so z.B. nach drei Stunden 15 Minuten Pause machen und die restlichen 15 Minuten spätestens nach 6 Stunden reiner Arbeitszeit (früher ist möglich).

Bist Du noch nicht volljährig, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Da schreibt der § 11 vor, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten Pause gemacht werden muss. Länger als viereinhalb Stunden darf ein Jugendlicher nicht ununterbrochen arbeiten.


Diese Gesetze sind zwingend vorgeschrieben und haben nichts damit zu tun ob Du nun arbeitest, eine Ausbildung oder ein Praktikum machst.

Nein, darf man nicht ! In § 4 Arbeitszeitgesetz ist bestimmt:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Nein, bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden ist eine Pause von 30 Minuten, die in mindestens 15 Minuten Blöcken realisiert werden muss, vorgeschrieben.

7h am stück arbeiten ist nicht erlaubt. ich hatte gestern 10h ohne pause - wo kein kläger, da kein richter - ab 6h arbeit bist du nach arbeitszeitgesetzt aber verpflichtet, zu pausieren.


Das wort lautet Gesetz und nicht Gesetzt

@cat64k

schreibfehler darfst du gern behalten.

Nein, darf man nicht. Pausenzeiten MUSS dir der Betrieb genehmigen.