Darf man mim Roller ohne Spiegel fahren, weil mein Spiegel links ist abgebrochen und wenn ich jetzt erwischt würde würde ich dann eine Strafe bekommen?

3 Antworten

Du musst 2 Spiegel haben.

Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO

Tatbestandsnummer:  356000

Tastbestand: Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach.

Strafe: 15 €

„Kraftfahrzeuge müssen […] Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.“ (§ 56 Absatz 1 StVZO)

Quelle:

http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/56-stvzo/

...kommt drauf an! Bei 50 ccm ist nur der linke Pflicht, ab 125 ccm sind beide Pflicht.

@Diddy57

Ich dachte, es müssten 2 ab einem bestimmten Baujahr Pflicht.

@RuedigerKaarst

...ich hab das schon so mitte der 70 ziger in der Fahrschule gelernt. Und vor ca. drei Jahren habe ich den Sohn eines Bekannten mal in die Fahrschule begleitet. Da fragte auch einer ob er denn an seiner Mofa 4 Spiegel dran machen dürfte. Der Fahrlehrer sagte dann auch das gleiche was ich geschrieben habe. Also müßte das noch aktuell sein. Falls nicht, ich lass mich gerne belehren wenns zu Recht ist.:-)

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Spiegel links.

oder links und rechts, das hängt von bbH und Erstzulassung / Erstinbetriebnahme ab.

neuere Roller 45 km/h müssen zwei Spiegel haben

@TransalpTom

Ich fahre einen Motorroller mit Zulassung als Kraftrad (250 cm³ Hubraum), muss also regelmäßig damit zum TÜV. Gemäß Aussage des TÜV (Ende letzten Jahres) ist lediglich der Spiegel links definitiv vorgeschrieben!

Fehlen die  Spiegel erfüllt das den Straftatbestand "Fahren ohne Betriebserlaubnis"

Wobei erlöschen der Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist.

Spiegel sind nicht in der Betriebserlaubnis eingetragen.

Was soll da erlöschen?

@RuedigerKaarst

Wenn sie vorgeschrieben sind, müssen sie vorhanden sein. Man kann auch nicht einfach die Lichtanlage raus reisen. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis ebenfalls.