Darf man mich gegen meinen Willen festhalten?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Verhalten war nicht korrekt von der Pädagogin. Nur mit 18 musste ich nicht heulen wenn  "solch" schwere Probleme im Weg standen. Vielleicht solltest du selbsbewusster Auftreten, dann behandeln dich Andere auch wie eine Erwachsene.

Ich möchte erneut auf die eigentliche Frage hinweisen, und ich habe nicht geweint weil ich ja solche Angst habe, sondern weil sie mir widerlich zu nah kam und ich niemals einer ausgebildeten Pädagogin ein solchen Verhalten zugetraut hätte. Es war mehr ein Schock als alles andere ich verstehe nicht in wieder das den Übergriffe legitimiert, ernsthaft warum denken menschen, dass sobald jemand weint , das irgendetwas in dieser Art und Weise okei ist.

Normalerweise darf dich die Frau nicht festhalten, da du ja keine Straftat begangen hast. Sie hätte mit die zur Schulleiterin gegen sollen. Da sie dich gegen deinen Willen angefasst hat hat sie meiner Meinung gegen das Gesetz gehandelt, das wäre dann Nötigung oder Belästigung. Ich an deiner Stelle würde mich an die Schulleitung wenden.

Sie hat dem kaum Beachtung gezeigt

Das ist die Ursache der Eskalation, die Aufsicht hat auf Stur geschaltet, nicht mit sich reden lassen. Gewaltfreie Kommunikation schaut anders aus. Ich weiss nicht, ob das gegen das Gesetz verstößt, aber es verstößt zumindest gegen die Regeln des Zusammenlebens, an die sich jeder Pädagoge halten sollte.

also festhalten ohne triftigen grund ist illegal sogar freiheitsberaubung was strafrechtlich verfolgt werden kann wen sie dich dazu noch am handgelenkt anpackt ist das dazu noch körperverletzung ich würde sagen wen sie dich nciht durchläst rufst du die polizei oder geh einfach weiter wen sie sich dir in den weg stehlst schieb sie zur seite

Du bist verpflichtet dich auszuweisen, wenn dich jemand danach fragt, ab 16 darfst du allerdings das Schulgelände verlassen sofern du eine Ausgangsberechtigung von deinen Eltern unterschrieben bekommen hast, ab 18 darfst du diese natürlich selbst unterschreiben, musst diese allerdings mit dir führen. Einen Namen auf einem Papier gilt da nicht als Gültig, wenn dieser falsch wäre wüsste man es ja erst zu spät.

Dass sie dich festgehalten hat darf eigentlich nicht nach meinem Kenntnisstand, dass du am Ende allerdings geheult hast klingt eher nach einem Kind, dass seinen Willen nicht bekommen hat. Der Lehrer hat sich genauso an Regeln zu halten wie du, allerdings musst du dich dafür halt auch erstmal an deine halten.

Man ist verpflichtet, sich auszuweisen, wenn jemand danach fragt?  Woher hast du das denn? Selbst wenn mich die Polizei fragt, muß ich mich nicht auf der Stelle aussweisen.

@Bitterkraut

"auf der Stelle" - du musst deinen Ausweis nicht innerhalb von 2 Sekunden zücken müssen, wir sind hier nicht bei einem Wild-West Duell. Allerdings doch, du musst dich ausweisen. Schon mal was von Ausweispflicht gehört?

@TheLegendary

Ja, hab ich. Die besagt, daß ich einen gültigen Ausweis besitzen muß. Aber nicht, daß ich ihn mitführen, geschweige denn, daß ich ihn Hinz und Kunz vorzeigen muß. Das wär ja noch schöner... Dann könnte ja jeder rumgehen und von jedem den Ausweis verlangen.

Informier dich mal.

@TheLegendary

@TheLegendary,

Du solltest mal den Gesetzestext lesen, bevor du solch falsche Kommentare von dir gibst.

§ 1 Ausweispflicht  (Pers.AuswG)

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;

Nun meine Frage an dich:  Ist diese Lehrerin eine Behörde ???

Jetzt mal ehrlich, die Ausweispflicht besagt, dass du ab deinen 16. Lebensjahr einen Ausweis besitzen musst. mehr nicht, also versucht euch immer noch nur mit echten Kenntnissen hier zu äußern, danke.