darf man mich aufschreiben?

6 Antworten

Ja, das darf er. Und wenn Du geblitzt worden bist, hat er Dich gesehen und vermutlich auch Dein Nummernschild fotografiert.

Ob er wirklich alleine war oder ob du seinen Kollegen nur nicht gesehen hast, wirst du kaum mit letzter Sicherheit sagen, geschweige beweisen können. Daher scheidet dieses Kriterium eigentlich schon aus.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Beamte dein Kennzeichen wirklich erkennen konnte. Verlassen würde ich mich jedoch nicht darauf.

Es wäre nun interessant, um wieviel du die Geschwindigkeit überschritten hast und ob die Sache mit der Zahlung von ein paar Euronen geregelt werden könnte oder ob da noch mehr zu erwarten wäre, wie z.B. ein Fahrverbot.

Letztlich kannst du nur abwarten, ob was kommt oder nicht. Wenn etwas kommt und es ist nicht teuer, würde ich dazu raten, es zu zahlen. Der Aufwand und der Ärger würden sich wohl nicht lohnen. Falls es ernster ist, wäre es evtl. sinnvoll, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Ob er wirklich alleine war oder ob du seinen Kollegen nur nicht gesehen hast, wirst du kaum mit letzter Sicherheit sagen, geschweige beweisen können. Daher scheidet dieses Kriterium eigentlich schon aus.

Was am Ende aber keinen Unterschied ausmachen würde, denn ein Einzelner ist i.d.R. Zeuge genug.

@Crack

Natürlich hast du Recht, dass ein Zeuge reicht. Ich ging jedoch eher davon aus, dass der Beamte, der entgegen der Fahrtrichtung im Auto sass, das hinten am Motorrad angebrachte Kennzeichen kaum hätte sehen können.

Daher wäre die Frage, ob ein Kollege evtl. eine bessere Position hatte, durchaus von Bedeutung.

Naja sagen wirs so glaueb war 77 und erlaubt waren 50, könnte mit 4km/h tachotoleranz und 5 km/h die die abziehen auf 69 kommen dann hätte ich mega Glück weil ich bin Fahranfänger und ich weis das ich dann 2 Jahre mehr Probezeit habe und nen verdammt teures aufbauseminar! :(

@Striker1998

Toleranz wird nur einmal abgezogen - also auf jeden Fall über 70.

Bete und fahr künftig vorsichtiger. Wenn wirklich was kommt, kannst du nichts dagegen tun.

@Georg63

Striker1998 meinte wohl, er hätte 77 km/h auf dem Tacho angezeigt bekommen. Hiervon zieht er 4 km/h für die Tachotoleranz ab. Daraus resultiert eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von 73 km/h. Wenn das Gerät korrekt geeicht war, müsste die Messung 73 km/h ergeben. Werden dann von der gemessenen Geschwindigkeit 4 km/h Toleranz abgezogen, bleiben 69 km/h übrig.

Diese Rechnung ist jedoch mit so vielen Variablen versetzt, dass man sie auch gleich wieder vergessen kann.

Warte doch ab ob da was kommt. Im Zweifelsfall einfach schreiben dass Du das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht geführt hat, Helmpflicht hat auch ihr gutes, es ist nahezu unmöglich jemand zu identifizieren der nicht sofort angehalten wird.

Hier wäre ich vorsichtig. Auch über Helm und Kombi kann man den Fahrer identifizieren.

@Interesierter

Alles Massenprodukte und überdies auch verleihbar wenn einer eine Probefahrt machen will.

Helmpflicht hat auch ihr gutes, es ist nahezu unmöglich jemand zu identifizieren der nicht sofort angehalten wird.

Du glaubst ja gar nicht wie gut die Fotos heutzutage sind. Und dann gibt es auch noch Anthropologisch-biometrische Identitätsgutachten ...

@Crack

Kenne ich alles, bringt meistens nichts wenn einer einen Helm trägt. Die Anforderungen an die Identifizierung des Fahrzeugführers durch den Tatrichter sind sehr, sehr hoch. Nicht ins Bockshorn jagen lassen wenn da einer den Zeigefinger schwingt.

@Kupferzupfer
Nicht ins Bockshorn jagen lassen wenn da einer den Zeigefinger schwingt.

... sondern weiterhin schnell fahren?

Du darfst gern raten warum es vermehrt erfolgreiche Maßnahmen gegen Motorradfahrer gibt...

@Crack

Erstmal abwarten ob da was kommt. Ein Großteil der Verkehrsüberwachung dient nun einmal finanziellen Interessen, oft sind die Überwacher ja nicht einmal mehr hoheitlich sondern stammen aus der Privatwirtschaft und arbeiten quasi auf Provisionsbasis. Dann gibts mittlerweile auch dubiose Messgeräte wo die Hersteller die Unterlagen nicht herausrücken so dass kein sachverständiger die Richtigkeit der Messung überprüfen kann. In jedem Einzelfall muss man dann als Betroffener entscheiden ob und mit welcher Strategie man sich zur Wehr setzt.

@Kupferzupfer

Sicher ist hier viel Raum für Spekulationen.

Welche dubiosen Messgeräte Du aber meinst würde mich mal interessieren. Ich bin bisher immer davon ausgegangen das jedes neue Gerät geprüft sein muss bevor es überhaupt eine Zulassung erhält, und dazu gehören nun einmal auch technische Daten und Unterlagen.

@Crack

Überwachung mit Eso 3.0 ist gerade in Mode, dubioses Gerät, Fehlerquellen gibts bei allen standardtisierten Messverfahren, ich sag ja, Einzelfall beachten.

@Crack

Die Wahrscheinlichkeit dass das Verfahren auf Einspruch hin eingestellt wird ist zur Zeit hoch. Der Hersteller kann viel erzählen, der will seine Geräte ja verkaufen oder verleasen.

@Kupferzupfer

Dann sieh es doch mal so:

  • Der Hersteller verdient.
  • Die Anwälte verdienen.
  • Der Staat verdient.
  • Der Raser [oder auch der Unaufmerksame] zahlt.

Kann man das schon Wirtschaftsprogramm nennen? ;)

@Crack

Kann man, doof wird das nur wenn der Raser gar kein Raser sondern Opfer dieser Maschinerie ist ....

@Kupferzupfer

Dann verdient doch wieder der Anwalt.

@Crack

Und der Staat, Umsatzsteuer auf Honorar, Einkommenssteuer vom Anwalt;-)

Ja, das darf er. Warum sollte er es nicht dürfen? Nur weil er allein im Auto saß? Wenn es geblitzt hat, wirst du ein schönes Foto bekommen mit Nummernschild.

Konnte Dich bzw. Dein Nummernschild gar nicht erkennen, wenn er auf der anderen Straßenseite stand...

Du warst also dabei?

@Crack

Nö, natürlich nicht, aber ich hab noch nie sowas erlebt - rückwärts geblitzt hat mich noch keiner...

@Crack

Wenn von vorn geblitzt wurde, ist das Kennzeichen nicht auf dem Foto, weil Motorräder nur hinten eines haben!

@Sadie

Seeehr richtig!!!!! :D

@Barbara58

Habt Ihr Zwei den Sinn den Frage nicht verstanden?

Natürlich wurde der Motorradfahrer von vorn geblitzt. Seine Frage lautet nun wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das man das Kennzeichen notiert oder fotografiert hat und ihn so ermitteln kann. Ist das so schwer zu verstehen?

@Barbara58

Das gibts in Österreich ;-)

@Crack

Aber natürlich. Aber bei 77 km/h hätte der einzelne und einsame Beauftragte der Ordnungsbehörde seine Schwierigkeiten gehabt, beweiskräftig mit seinen eigenen Augen und Kopfdrehen das Nummernschild zu erkennen, deshalb kann ich mir nicht vorstellen, daß unser Fragesteller mit irgendwelchen Unanehmlickeiten zu rechnen hat.

@Barbara58

Ich behaupte nicht das er das Kennzeichen erkannt haben muss, möglich ist es aber doch. Du hingegen scheinst Dir absolut sicher zu sein das er es nicht erkennen konnte, und diese Ansicht ist nun einmal zweifelhaft.

@Crack

Meine Ansicht mag zwar zweifelhaft zu sein - das ist wohl war - aber ich bin mir tatsächlich ziemlich sicher, daß es nicht möglich war, das Nummernschild zu erkennen. Meine Fahrpraxis mit dem Mopped besteht schon recht lange....