Darf man mich auf die Straße setzen?
Hallo meine Lieben.
folgendes Problem: Ich bin am 01.07.2014 in eine neue WG gezogen.. Ich hab keinen richtigen Mietvertrag mit der Vormieterin und noch Hauptmieterin aber jeden Monat die Miete auf das Konto des eigentlichen Vermieters überwiesen. Beim Amt wurde ein Antrag auf die kaution eingereicht und der Vermieter hat als mein Vermieter auch einen Antrag für das Wohngeldamt ausgefüllt. Nun hat er uns und auch mir fristlos bzw. zum 01.10.2014 gekündigt. Die Kündigung ist am 15.09.2014 bei uns eingegangen. Grund der Kündigung war das Untermietverhältnis mit mir, dass laut ihm nicht gestattet war. Dabei hat er es ausdrücklich gefordert. Nun bin ich seit dem 15.09.2014 auf der Suche nach einer Wohnung, ich finde nur keine. Also ich MÖCHTE ausziehen. Leider ist dazu noch gekommen, dass ich plötzlich Arbeitslos geworden bin, die Arge aber auch meine Miete nicht bezahlt wenn der Vermieter nichts ausfüllt. Nun wäre ich am 01.12.2014 2 Monatsmieten im Rückstand. Ich soll bis dahin die Wohnung verlasse, die hauptmieterin spricht schon davon meine Möbel heute in den Keller zu räumen und desweiterin. Bei Freunden würde ich ungern schlafen und meine Familie wohnt knappe 5 Autostunden von mir entfernt. Soweit ich weiß steht im Original Mietvertrag das ein Mietverhältnis nur zustande kommt wenn alle Parteien unterschrieben, also meine Mitbewohnerin, die Vormieterin und der Vermieter und ich. Allerdings hatte ich ja einen mündlichen Untermietvertrag, den der Vermieter geduldet hat indem er ohne einwand die Miete angenommen hat. Was kann ich tun? Können sie mich aus der Wohnung werfen? Das Zimmer wurde unmöbliert vermietet. Meine Mitbewohnerin ist schon ausgezogen und angeblich haben sie keinen Schlüssel mehr da sie den schon abgegeben haben. Sie drohen mir damit das Schloss auszutauschen wenn ich nicht gehe und beharren darauf das ich kein Mietrecht besitze.. Was davon ist wahr? Muss ich sie überhaupt noch in die Wohnung lassen? Ich bin so langsam ziemlich verzweifelt und habe ziemliche Angst. Ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Schonmal danke, Lieben gruß.
5 Antworten
Ohne Jurist zu sein, würde ich sagen, dass Du ein ziemliches Problem hast. Ohne Mietvertrag wirst Du kein Rechte geltend machen können und für Untermieter gelen die üblichen Mieterschutzgesetze auch nicht.
Ohne Mietvertrag und ohne Beweise hast du verloren eine Mieterschutzklage könnte dich retten nehme dir einen Anwalt.
Tatsächlich berechtigt die fehlende Zustimmung des Hauptvermieters auf "Gebrauchsüberlassung Dritter", d. h. Untervermietung, zur fristlosen Kündigung und Räumungsverlangen gegenüber dem Mieter.
Da der ja bereits ausgezogen ist und du nicht, wirst du mit Räumungsklage, schufa-Eintrag und mit qulifiziertem Mietrückstand gar mit Mietschudenbescheinigung rechnen müssen, mit denen deine Aussichten auf einen Mietvertrg als Sozialhilfeempfänger gegen Null sinken :-O
Da kann man dir nur raten, dich schnellstens beim Amt um eine Notunterkunft oder bezahlten Wonraum zu bemühen und dem Vermieter zuzusichern, zu einem konkreten Termin in allernächster Zukunft zu räumen - mehr als eine Woche macht er das sonst nicht mit :-)
G imager761
Versuch es bei einem Mieter Bund, bzw. die haben Anwälte, die das evtl. für dich regeln könnten! Da das allerdings nicht umsonst ist, gibt es dafür eine kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht, die gilt allerdings, wenn du gleich zum Anwalt gehst! blöd ist nur, daß Wochenende ist!
du weißt da anscheinend besser Bescheid!
Ja, bei Kündigung wegen Mieterückstsnd, nicht aber bei fristloser Kündigung der Wohnung wg. ungerechtfertigter Gebrauchsüberlssung gegenüber dem Mieter, der sie bereits räumte :-O
Hier besteht überhaupt kein Vertragsverhältnis, das er gewähren müsste, allenfalls ein Anspruch gegen den Untervermieter :-O
auch eine mündliche Mietvereinbarung ist ein Vertrag. Dieser unterliegt dann auch den üblichen Bedingungen. Wenn der "Vermieter" sogar noch schriftlich bestätigt hat, dass du sein Mieter bist, dann hast du gute Chancen vor Gericht.
Einfach Schlösser tauschen geht nicht, das wäre Hausfriedensbruch.
Bester Tip: geh zum Anwalt. Der kostet zwar etwas, aber da hast du Sicherheit. Und Beratungsgespräche sind nicht so teuer.
Ja ich werde auch zum Anwalt gehen.. Nur ist leider heute Samstag. Meine Frage JETZT gerade ist hauptsächlich: Muss ich sie in die Wohnung lassen, was wird die Polizei tun wenn ich sie rufe?
Du hast gar keinen Mietvertrag mit dem kündigenden Hauptvernieter, da wird dir die Polzei keinen Zutritt zu Mieträumen verschaffen, wenn der VM die als Pfandkammer zur Forderungsbefriedigung Montag versiegeln lässt.
Noch einmal: Es auf Räumgsklage oder schufa-Nullbonität als Mietschuldnerin ankommen zu lässen wäre das Dümmste, was du machen solltest.
Nicht ein Anwalt, den dich ohne Vorschus in bar oder gegen Beratungsschein zum Fast-Null-Tarif ohnehin nicht vertreten muss, der Gang zum Wohnungsamt wäre das, was hier zielführend Montagmorgen erfolgen sollte :-O
Ich hab versucht freundlich zu bleiben, allerdings ist das Mist was du hier erzählst. Ich hab jetzt von 3-4 verschiedenen Juristen gehört das ein mündlicher Untermietvertrag zustande kam auch mit dem Hauptvermieter da er meine Miete akzeptiert hat und auch zu erkennen gegeben hat mein Vermieter zu sein. Also bitte, meine Lage ist gerade verzweifelt genug da kann ich auf solche Aussagen verzichten bei denen ich ohnehin schon weiß das sie falsch sind. Auch wenn das jetzt sehr gemein klingt und ich weiß das du es gut meinst. Nur siehst das von eurer Seite sicherlich einfacher aus als von meiner.
Ich hab jetzt von 3-4 verschiedenen Juristen gehört das ein mündlicher Untermietvertrag zustande kam auch mit dem Hauptvermieter da er meine Miete akzeptiert hat und auch zu erkennen gegeben hat mein Vermieter zu sein.
Das sieht der BGH aber anders: Laut diesem ist es keineswegs ungewöhnlich, daß der Untermieter die Miete nicht an den Untervermieter, sondern direkt an den Vermieter zahlt. (BGH, Beschluss vom 10.10.2007, XII ZR 12/07)
Wenn "Gefahr" im Verzug ist (also hier Gefahr der Obdachlosigkeit) bekommt man auch den Mitgliedsbeitrag vom Amt.