darf man kleinere pflanzen aus dem wald "klauen"?

12 Antworten

Das ist in der Tat eine gute Frage. Natürlich mehr spielerisch-theoretisch, als handfest-praktisch. Denn wenn man sich das ein oder andere Pflänzchen im Wald ausreißt, stört das praktisch niemanden. Aber rein theoretisch haben diese Pflanzen ja einen Eigentümer...

Weiterführendes Problem: Wenn es wirklich Diebstahl, Sachbeschädigung oder sonsteine Straftat wäre, wären die ganzen biologischen Lehrstühle, die ihre Studenten ein Herbarium anlegen lassen, dann Anstifter zu Straftaten?

wenn es wirklich kleine pflanzen sind, die es dort in großer menge gibt stört es bestimmt keinen wenn du da eine mitgehen lässt.

es gibt auch kleine Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, viele sogar - und wenn dann jeder so denkt, sind bald keine mehr da, wo vorher noch "ne große Menge" war.

Von der Größe der Pflanze kann man das wirklich nicht abhängig machen.

lieber nix aus dem wald mitnehmen da ja auch tollwut da gang und gebe ist,,,lieber mal ein bäumchen pflanzen,,,sodas die tiere im winter was zu knabbern haben,,,da ja viele wälder für die holzindustrie gedacht sind,,,,ausserdem bekommst du doch fast alle samen im internet und es ist viel schöner das zu beobachten wie der spriest ,,,ausserdem ist es schwer so ein waldgewächs am leben zu halten ,,,und die geldstrafen für so eine handlung sind teuer,,,,,lieber selber pflanzen

Kommt darauf an ....

Plize werden ja "nur" abgeschnitten und wachsen dann wieder nach, von daher wird die Pflanze an sich nicht geklaut.

Nimmst Du aber eine Pflanze komplett mit Wurzeln etc. mit, wird es sich um Diebstahl handeln

Was genau schwebt Dir denn da vor? Wenn Du einen Baumschößling, der an der Stelle, wo er wächst, sowieso keine Chance hat (weil zu nah an anderen Bäumen) vorsichtig rausziehst/ausgräbst, um ihm im eigenen Garten ein Zuhause zu geben, wird niemand etwas dagegen sagen.

Wenn Du das im großen Stil (kommerziell) machst, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Bei Blumen musst Du beachten, dass sie evtl. unter Naturschutz stehen (z.B. Schlüsselblumen) und es daher nicht erlaubt ist, sie auszugraben und mitzunehmen.