Darf man Kleidungsartikel mit verfassungsfeindlichen Symbolen in der Öffentlichkeit tragen?

6 Antworten

Von Experte DianaValesko bestätigt

Hallo Schimmeolive,

du darfst diese Jacke in der Öffentlichkeit tragen, ohne dich strafbar zu machen.

Dies ergibt sich aus § 86 des Strafgesetzbuches (StGB).

https://dejure.org/gesetze/StGB/86.html

Schauen wir uns diesen § 86 StGB einfach mal etwas genauer an.

  • Gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB ist strafbar,
Wer Propagandamittel (...), die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht (...)
  • Aber: Derselbe § 86 StGB enthält in Absatz 4 eine Ausnahmeregelung. Dort ist nämlich zu lesen:
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung (...) der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen (...) oder ähnlichen Zwecken dient.

Bezogen auf den Pullover bedeutet das:

  1. Das Hakenkreuz auf dem Pullover ist "Propagandamittel einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" im Sinne von § 86 Abs. 1 StGB. Deshalb wäre das Tragen in der Öffentlichkeit strafbar, sofern der Pullover nur mit diesem Hakenkreuz bedruckt wäre. Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
  2. Tatsächlich ist aber ja auf dem Pullover nicht nur das Hakenkreuz zu sehen.
  3. Zu sehen ist obendrein auch eine Person, die das Hakenkreuz in den Mülleimer wirft. Dies wiederum stellt eine "Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" im Sinne von § 86 Abs. 4 StGB dar - und ist deshalb nicht strafbar.

Das Gesetz hat also den Fall, den du in deiner Frage ansprichst, klar geregelt - und (wie ich finde) auch sehr gut geregelt. Denn:

Das Gesetz berücksichtigt die Absicht, mit der ein NS-Symbol öffentlich gezeigt wird - und unterscheidet deshalb, ob jemand erkennbar für oder gegen eine verfassungsfeindliche Organisation eintreten will.

Dementsprechend hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) im Urteil vom 15. März 2007, wo es um ein durchgestrichenes (!) Hakenkreuz ging, klipp und klar festgestellt:

Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation in einer Darstellung, deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt, läuft dem Schutzzweck des § 86 a StGB ersichtlich nicht zuwider und wird daher vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=39349

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=39202&linked=pm&Blank=1

Ich weiß nicht, ob ich die gesetzliche Regelung gut und verständlich erklärt habe. Falls nicht und du noch Fragen hast: Schreib' deine Fragen einfach in den Kommentar-Thread rein. Es kann ein oder zwei Tage dauern, bis ich antworte. Aber antworten werde ich auf alle Fälle. Versprochen :-)

Viele Grüße

hardliner2019

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Danke für den Stern.

@hardliner2019

Bei einer so ausführlichen und fundierten Antwort mehr als verdient! 🎩🙏🏻

das ist nicht verfassungsfeindlich.

Das Swastika ist verfassungsfeindlich

@Schimmelolive

wird aber weggeschmissen

 der Gesetzgeber hat in § 86 Abs. 3 und § 86a Abs. 3 Ausnahmen vorgesehen: Wer die verbotenen Schriften oder Symbole zur staatsbürgerlichen Aufklärung (etwa im Schulunterricht), zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen (etwa in Broschüren des Verfassungsschutzes), für Zwecke der Kunst (etwa in einer Ausstellung über NS-Kunst), der Wissenschaft (in einem Buch über den Nationalsozialismus), der Forschung oder der Lehre (an Universitäten z.B.), der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte (z.B. in Fernsehsendungen zur NS-Zeit oder zum aktuellen Rechtsextremismus) verwendet, macht sich nicht strafbar.

https://www.kas.de/de/web/rechtsextremismus/welche-rechtsextremistischen-symbole-sind-strafbar-

Mal etwas Neuland für dich (Neulandklickquelle):

Bei einem anderen Motiv wirft ein Strichmännchen ein Hakenkreuz in den Papierkorb. Das Landgericht hatte die Befürchtung geäußert, Neonazis könnten die Symbole umdeuten und ihrerseits verwenden. Das Symbol mit dem Papierkorb könne auch so verstanden werden, dass man das Hakenkreuz aus dem Müll herausholen solle. Dagegen entschied der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs jetzt, die Artikel ließen eindeutig und offenkundig die Distanzierung vom Nationalsozialismus erkennen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Er hob das heftig umstrittene Urteil gegen einen Versandhändler von Anti-Nazi-Symbolen auf und sprach ihn rechtskräftig frei.

Eigentlich schon, aber es wird ja gerade in den Müll geworfen, also eine Abneigung dagegen gezeigt. Deswegen denke ich es ist ok.

Das ist ja ganz offensichtlich als Ablehnung des Nationalsozialismus zu interpretieren, daher denke ich es wäre kein Problem.