Darf man jemanden Kündigen, der Fehler in der Arbeit macht

14 Antworten

Fehlerhäufigkeit allein ist auf keinen Fall ein Kündigungsgrund! Grobe Fehler können eine Kündigung rechtfertigen. Abmahnung beachten!

also es gibt immer wieder nette kollegen, die sich um die leistund der kollegen, anstatt um die eigenen kümmern. meine kollegen sind der meinung das ich fehler mache, weil ich in sitzungsprotokollen die namen und adressen von neukunden nicht korrekt niederschreibe. das die kollegen falsche waren verkaufen, falsche preise angeben und im gespräch mit kunden einfach auflegen, sehen die allerdings nicht als falsch an. ich denke diese beurteilung sollte nur ein vorgesetzter treffen. zum anderen, wer nicht arbeitet, macht auch keine fehler. ich bekam nun eine abmahnung aufgrund eines konstruierten schadens, den es nicht gibt. tatsache ist, das der arbeitgeber in der PFLICHT ist, die verhältnismäßigkeit der abmahnung zu wahren. also entscheide selber, handelt es sich um abmahnungs- und kündigungswürdige fehler??? ein irren und vertuen gilt nähmlich nicht dazu. selbst computer machen fehler, denn sie sind auch nur von menschen produziert (1+1=3) Gruß

Klar, wer permanent Mist baut, fliegt unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Richtlinien.

Wenn ein Angestellter den Chef finanziell schadet, muß er weg!

Fehler sind menschlich als ob du noch nie welche gemacht hast ;)

@Janni1979

Heutzutge ist es nicht mehr einfach für Selbstständige! Und wenn ein Arbeitskollege mehr Mist macht, als Nützliches, dann ist er fehl am Platz! Außerdem war nicht von einmaligen Fehlverhalten die Rede, sondern von ständigem! ;-)

@pattimarie1

hehe. Ja aber in deinem Beispiel was da vorher stand war nur von einmal die Rede ;) Olle Edit Funktion hier

Wer arbeitet macht auch Fehler.Über kleine Fehler wird in der Regel ja auch hinweg gesehen.Wenn sich die Fehler häufen und dadurch der Firma Schaden zufügen,ist natürlich ein Gespräch mit dem entsprechenden Mitarbeiter erforderlich.Ändert sich trotzdem nichts an der Arbeitsqualität,kann der Arbeitgeber nicht umhin, eine Abmahnung auszustellen.Wiederholt sich das,kann der Arbeitgeber natürlich nach Abwägung aller Umstände den Arbeitsvertrag kündigen.