Darf man in seinem Haus (Wohnung) eine tödliche oder zum. verletzende oder betäubende Falle gegen Einbrecher zur Notwehr aufstellen?

8 Antworten

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Notwehr ist erlaubt, auch zum Schutz von Rechtsgütern und von Eigentum. Sie muss aber angemessen und unmittelbar erfolgen.

Deine Falle erfüllt diese Kriterien nicht:

  • Sie schadet dem Einbrecher auch, wenn er auf der Flucht ist und seine Tat schon aufgegeben hat.
  • Sie kann keine Urteil fällen, ob die Notwehr angemessen und notwendig ist. Sie greift auch Feuerwehrleute an und Kinder, die sich bei offen gebliebener Tür hereinschleichen, um ein Stück Kuchen zu klauen.

Wenn die Fall tödlich ausgelegt ist, landest Du ganz schnell im Bereich Mord, bei Verletzungen bei gefährlicher Körperverletzung.

Abgesehen, dass die Idee bei unserer aktuellen Sicherheitslage etwas psychopathologisch ist, steigerst Du vor allem die Gefahr für Unschuldige, Freunde und Familienmitglieder.

Der einfachste Weg, das Risiko, durch Schusswaffen zu sterben, zu verzehnfachen, ist eine im Haus zu haben.

Also eine wirklich schlechte, moralisch fragwürdige Idee.

von mir aus.

a) wäre das keine Notwehr, denn Notwehr resultiert aus dem Affekt der Situation heraus.

Der Affekt wäre jedoch bei einer vorher geplanten und installierten Anlage nicht mehr gegeben, eben weil kein Affekt mehr da ist.

b) Würdest du damit pauschal eine Verletzung oder Tötung eines anderen Menschen in kauf nehmen, und das würde schon an Vorsatz grenzen.

Nein, denn eine "Falle" kann per Definition keine Notwehr ausüben, da sie nicht entscheiden kann, ob tatsächlich eine Notwehrsituation vorliegt.

Aufbauen darfst du zu Hause so ziemlich alles was du willst.

Nur musst du dafür sorgen das niemand zu Schaden kommen kann.

Daher wäre so etwas eher witzlos.

Ganz klar: Nein! Eine Falle ist keine Notwehr.