Darf man in S-H mit Genehmigung in Wäldern sondeln?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für eine Zusammenarbeit mit der Archäologie, wendest Du Dich am besten an das Archäologische Landesamt in Schleswig-Holstein (ALSH). Dort gibt es eine Arbeitsgruppe Detektorgänger.

> http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Organisation/Ansprechpartner/arbeitsgruppe_Detektor.html

> https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/Service/Zertifizierung/zertifizierungskurse.html

Aber eine Genehmigung für die Suche im Wald kannst Du Dir vorerst aus dem Kopf schlagen.


Vielen Dank für das Sternchen - ich sehe es als einen Pro-Archäologie-Beitrag ↑

Es gibt eine Detektorengruppe in S-H, die eine enge Zusammenarbeit mit dem Archäologischen Landesmuseum in Schleswig pflegt.

Das ist eine schöne, manchmal länderübergreifende, Kooperation mit den Archäologen und mitunter recht spannend.

Auch wenn ich nicht mit einem Detektor unterwegs bin, so kann ich ggf. einen Kontakt herstellen.

Bei Interesse schreib mich einfach an.

Nachdem der Tag Archäologie dabei ist:

Für eine Suche auf Verdachtsflächen für Bodendenkmälern und/ oder die gezielte Suche ebenjener bedarf es egal wo außer der Zustimmung des Grundstücksbesitzers auch die der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Alles andere ist illegal.



ok mir wurde nämlich gesagt, dass das überhaupt nicht möglich ist.

@Roubex

Naja, nüchtern betrachtet wird die Behörde dir mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Genehmigung erteilen.

Kaum ein Sondler beschränkt sich auf das reine Auflesen von der Oberfläche und wühlt dann eben den Funden hinterher. Das ist und bleibt nunmal Gift für archäologische Befunde und stellt dann einen unerlaubten Bodeneingriff in ein Bodendenkmal dar.