Darf man in Notwehr Pfefferspray gegen Menschen verwenden?

9 Antworten

Ist erlaubt.

Die Quelle im Gesetz findest du beim Notwehrparagraphen. Jede erforderliche Handlung einen widerrechtlichen und gegenwärtigen Angriff zu beenden ist erlaubt.

Es muss nur ganz ganz deutlich auf den Sprays draufstehen, dass sie Tierabwehrmittel sind, damit sie legal sind.

Bei Notwehr dürftest du sogar Schusswaffen einsetzen. Würde auch nicht bestraft. Der Verstoß gegen das Waffengesetz würde dann getrennt abgeurteilt werden.

>>Bei Notwehr dürftest du sogar Schusswaffen einsetzen<<

Solange dies erforderlich ist.

Hey,

leider weiß ich keine Paragrafen usw, aber du darfst Pfefferspray gegen Menschen verwenden wenn es absolute Notwehr ist. 

Dazu gehört körperliche Gewalt gegen dich.

MFG

Nein, man darf dass nur gegen Tiere verwenden. Ich wurde schon mal angezeigt, weil ich aus Notwehr Pfefferspray gegen einen Menschen verwendet habe. Die Polizei hat mir das Spray damals weg genommen und nie wieder gegeben.

war es eins von der PTB zugelassenes?

Ja war es!

Erzähl doch nicht so ein Mist, 1. Wär dein Spray ja dann leer wenn du es benutzt hast und 2. Nehmen sie dir das nicht ab, stattdessen bekommst du eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung !

Es war wegen gefährlicher Körperverletzung und ich erzähle es aus Erfahrung und nicht weil ich Lust dazu habe.

@Lulu1920

"Ich wurde schon mal angezeigt, weil ich aus Notwehr Pfefferspray gegen einen Menschen verwendet hab"

natürlich kannst du angezeigt werden,  ob es Notwehr war oder nicht wird dann im Zweifelsfall vom RIchter entschieden.

Ob das Spray ein PTB Spiegel hatte o.ä. ist für die Notwehr übrigens irrelevant.

Tja Lulu,

dann hast du nicht in Notwehr gehandelt. Bei Notwehr darf man alles einsetzen was erforderlich ist. Strafbare Handlungen bleiben bei Notwehr strafbar.

Ab und an gibt es auch krasse Fehlurteile in den unteren Instanzen. Da geht man dann in Berufung und bekommt vor einem höheren Gericht sein Recht zugesprochen.

Nur als Hinweis.

Und da es keine PTB zugelassenen Sprays gibt, glaube ich deiner Geschichte auch nicht so recht.

Wenn es Notwehr ist, darf alles verwendet werden, wenn es nicht unverhältnismäßig ist.

Insofern geht das Pfefferspray bei einem Angriff durchaus als Notwehr durch.

Hier eine Erläuterung, was Notwehr ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_%28Deutschland%29

auch wenn es unverhältnismäßig ist, da es lediglich erforderlich sein muss ;)

Pfefferspray hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den
Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)

In D legales Pfefferspray hat niemals ein PTB-Prüfzeichen !