Darf man in einer Mietwohnung Raben attrappe auf dem Balkon montieren?

4 Antworten

Wenn es von der Straße aus sichtbar ist und damit geeignet ist das Bild, welches das Wohnhaus bietet zu verschandeln, dann wirst er dafür die Erlaubnis des Vermieters brauchen.

Das ist so nicht richtig. Solche Urteile beziehen sich normalerweise auf Satellitenschüsseln, Blumenkästen, fest montierte Glaswände etc.

Deko ist auf einem Balkon nicht verboten und für jemand, dem "rabenschwarze Raben" als Deko eines Balkons gefallen, ist eben das auch nur eine Verschönerung. Der Vermieter/Eigentümer oder die Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft müßten die Beseitigung fordern und wenn der Fragesteller dem dann nicht nach kommt, müßte der Vermieter ihn verklagen und dann wäre ich mal auf ein Gerichtsurteil gespannt.

Sicher kommt es dabei auch darauf an, ob der Rabe fest am Geländer oder an der Fassade montiert ist oder ob er einfach nur gut sichtbar auf einem Tisch steht.

Wenn er nicht an die Bausubstanz des Hauses montiert wird (Löcherbohren etc), also nur da steht, kann eigentlich keiner was dagegen sagen. Der Balkon ist Teil der Wohnung und was darauf geschieht bestimmt der Mieter (Wenn es jetzt nicht unbedingt sittenwidrige Dinge sind)

Welcher Zweck soll damit erreicht werden?

Ansonsten: Ich sehe keinen Grund, das nicht zu dürfen

Er kann hunderte von Raben aufstellen solange er nicht den Balkon kaputt macht und/oder Schaden an der Bausubstanz verursacht.