Darf man in einer Mietwohnung Löcher in die Fliesen bohren?
Hallo erstmal hätte wieder eine kurze Frage da ich im Internet keine richtige Antwort finde vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Mein freund und ich ziehen bald aus unserer Mietwohnung aus und wir haben damals einen Badschrank an die Wand gebohrt. Gebohrt selbst wurde in die Fuge, aber leider hat es die Fließen am Rand leicht erwischt, meine Frage darf man das oder muss ich den Schaden bezahlen ? (Fuge wird von uns verschlossen aber wie gesagt sind die darüber und darunter liegenden Fliesen auch etwas angebohrt)
5 Antworten
Rein Theoretisch JA!
Jedoch kann es sein, dass dein Vermieter das an der Stelle nicht so eng sieht. Würde also ihn erstmal fragen.
Um den bisherigen Meinungen mal etwas Substantiertes entgegenzusetzen: Natürlich andelt es sich um eine Beschädigung, wenn man it einem 8mm-Bohrer (!) selbst im Kreuzugsbereicht von Fugen Fliesen beschädigt, wo sogar ein 5er-Dübel mit 4/50 Haken oder Schraube, erst recht ein 6er völlig ausreichend und mit Einbringen von (gefärbtem) Fugenfüller unsichbar zu verschliessen gewesen wäre.
Nun kommt es darauf an, ob der VM das ähnlich bewertet oder hinnimmt.
Je sorgfältiger man den Schaden ausbessert, meint mit farblich passendem Fugenspachtel oder Reparaturset erst die Fliesen, dann die Fuge instandsetzt, je eher mag es das akzeptieren.
G imager761
darf man das oder muss ich den Schaden bezahlen
Es kommt immer darauf an.
Wenn das Bad nur spärlich ausgestattet ist, d.h. weder Spiegel (-Schrank), noch Handtuchhalter vorhanden ist, dann gehört das zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn Du dort derartiges anbringst, selbst wenn Du dann in die Fliese bohren musst.
Fliesen beschädigen ist immer so eine Sache. Dann lieber einen kleineren Bohrer verwenden.
Grundsätzlich müssen Dübellöcher beim Auszug NICHT verschlossen werden; aber anstandshalber macht man es natürlich.
Ich kenne einen Fall, da hat der Richter dem Mieter 36 (offene) Dübellöcher in der Küche zugestanden.
eher ned so sche
Wenn Ihr schon so rücksichtsvoll wart und in die Fugen gebohrt habt und dabei die Fliesen am Rand leicht erwischt habt, ist das kein Grund zur Beanstandung.
War der Schrank über dem Waschbecken oder unterhalb angebracht, dann erst recht nicht, denn dort werden üblicherweise Spiegel oder Schränke angebracht. War es ein Schrank, der an einer anderen, ansonsten freien Wand hing, ist zwar nicht unbedingt davon auszugehen, dass dort wieder was hingehängt wird, aber der Vermieter könnte seine Nachmieter darauf aufmerksam machen, dass notwendige Löcher in diesem Bereich zweckmäßigerweise wieder an der gleichen Stelle oder ganz in der Nähe so gemacht werden, dass der neue Schrank, Handtuchhalter o. ä. die bisherigen überdeckt. Somit wäre das dann auch kein Problem.
Die Löcher macht man am besten mit dem gleichen Fugenmaterial zu, das orginal verwendet wurde. Vielleicht hat Vermieter noch einen Rest. Wenn nicht, tut es auch normale Füllspachtel, aber dann sollte man so überstreichen, dass man nahezu keinen Unterschied mehr bemerkt.
Sollte der Vermieter bei der Übergabe die Löcher beanstanden, soll er das ruhig ins Protokoll aufnehmen, dass hier Löcher waren, nicht aber das böse Wort "Schaden", denn ein Schaden ist es nicht mehr, wenn die Löcher sauber verschlossen wurden, jedoch ist unstreitig, dass da Löcher waren.
Es ist nicht anzunehmen, dass der Vermieter Euch gegenüber irgend einen Schadensersatz geltend machen kann. Er kann wegen dieser beiden Löcher nicht die ganze Wand oder gar das ganze Bad neu fliesen lassen und somit bliebe er auf einem hohen Teil des Aufwands sitzen. Falls er was von der Kaution abziehen will, kann man das immer noch ausstreiten oder sich auf einen geringen Betrag einigen, um Ruhe zu haben.
Aber ich glaube, das wird er gar nicht beanstanden.
Ja mein ehem. Stiefvater hat die Löcher gebohrt und gesagt er benutzt dafür einen 6er Bohrer, aber mein Freund hat leider feststellen müssen das er keinen 6er sondern einen 8er Bohrer benutzt hat ...