Darf man in einer Kneipe bestellen und ohne zu bezahlen rausgehen, weil man auf Rechnung bezahlen...

17 Antworten

richtig ist, dass es einen Straftatbestand der Zechprellerei nicht gibt; braucht man auch nicht, da es sich um einfach um Betrug handelt; (263 StGB);

der Wirt muss nicht immer jeden Gast vor der Bestellung fragen, ob er auch Geld dabei hat; durch das Bestellen im Restaurant gibt man seine Zahlungsbereitschaft durch sog. konkludente Handlung zum Ausdruck; der Wirt darf also darauf vertrauen, dass der Gast Gel´d zum bezahlen hat.

Das müsstest Du schon vorher mit dem Wirt klar vereinbart haben und Deine Adresse als Rechnungsanschrift hinterlegt haben. Bei Familienfeiern geht man ja auch erstmal nach Hause und bezahlt die Zeche dann ein paar Tage später. Ob ein Wirt sich allerdings wegen 10 Euro auf sowas einlässt, ist fraglich. Du holst ja morgens beim Bäcker auch nicht Brötchen und sagst, dass Du sie übermorgen erst zahlst...

Den Ausdruck Zechprellerei gibt es zwar nicht mehr, aber das, was man allgemein unter Zechprellerei versteht, ist immer noch strafbar, nur fällt das unter andere Bezeichnungen (Diebstahl, Erschleichung von Leistungen, Betrug ...).
Es gibt ja auch schon lange keinen Mundraub mehr. Alles, was früher Mundraub war, ist jetzt mit eingeschlossen unter normalem Diebstahl oder Raub.
Wenn ein bestimmter Ausdruck im StGB nicht mehr benutzt wird, dann heißt das noch lange nicht, daß der Tatbestand, der dahinterstand, nun nicht mehr bestraft wird. Er heißt nur oft anders oder ist in anderen Paragraphen mit eingeschlossen.

Den Strafbestand der Zechprellerei gibt es schon, er ist meistens sehr schwer nachzuweisen. In Deinem Fall allerdings wäre er eindeutig. Das mit der Rechnung sollte vor dem Verzehr geklärt werden.

Was? Nein ist nicht erlaubt! Es sei denn das hast du mit dem Wirt so abgesprochen! Ich kann ja auch nicht im Geschäft einfach einkaufen gehen ohne zu zahlen und dann glauben die schicken mir schon ne rechnung!!!!