Darf man in einer Kleingartenanlage einen kleinen schwimmteich bauen?

6 Antworten

Das kommt auf die Satzung des Vereins an in welchen sich die Gatenalage befindet.

Einfach einmal bei der Vereinsleitung nachfragen.

Hallo,

Es ist richtig,daß nach dem Bundeskleingartengesetz derartige Bauwerke nicht in einem Kleingarten errichtet werden dürfen.

Bei uns in Thüringen hat der Landesverband in einer Rahmen- Kleingartenordnung festgelegt, daß nur transportable Badebecken,die nicht fest mit dem Boden erbunden bzw. nicht auf einer gegründeten Betonfläche stehen mit einem Durchmesser von 3,60 m und einer Höhe von 0,90 m errichtet werden dürfen.

Auch ein künstlicher Teich bis zu einer Größe von 4,00 m² darf als Feuchtbiotop errichtet werden.

Hiernach können die Vereine im Territorium sich richten und solche Festlegungen treffen.Erst dann ist ein solches Vorhaben rechtlich klar und somit gesichert.

simax37

Ich würde sagen, dass richtet sich nach der Vereinssatzung. Und die ist in allen Kleingartenvereinen unterschiedlich. Du kommst wohl nicht drumherum da mal reinzuschauen.

Ok, danke.

Maßgeblich ist das Bundesdeutsche Kleingartengesetz und dies besagt dass derartige Bauwerke nicht zulässig sind. Wogegen es bei der Errichtung eines mobilen Wasserbeckens, in angemessener Größe kaum Schwierigkeiten geben wird. Aber dies obliegt dem Gartenvorstand. 

Einklagen? Wenn es von vorne rein halt nicht erlaubt ist, was willst du es dann einklagen ? Das bringt dir wahrscheinlich nur Ärger - sprich doch euren Vorstand mal drauf an .

Ja, werde ich wohl machen.