Darf man in einer Gartensparte Grundwasser pumpen,wenn Wasseranschluß der Stadt existiert?
Liebe Freunde,
seit 3 Jahren hat unser Pachtgarten in einer Gartensparte städtischen Wasseranschluß. Nun wurde uns bei Androhung von 1000,-€ Strafe untersagt Grundwasser mit einer elektrischen Pumpe zu pumpen. Darf das die Gartensparte? Voriges Jahr hat es recht viel geregnet,dadurch konnten die Wasserwerke wahrscheinlich nicht sehr viel kassieren,aber das jetzt finde ich doch ganz schön krass!
Mit freundlichen Grüßen
Mally
4 Antworten
die gartensparte darf das nicht eigenmächtig entscheiden und dann noch sanktionieren :) hier überschätzen die sich
allgemein verbieten können das die wasserwerke bzw. das über einen beschluss auf landesebene.
du solltest dich vorsichtshalber informieren, wie bei euch die geltenden regeln lauten.
lg :)
Man muß seine Pfründe absichern wie man kann! Es darf doch nicht sein, daß Ihr mit Hilfe von Wasser, daß kostenlos überall zugänglich ist, die Umsätze des Wasserwerkes schmälert! Und wenn es nur zum Gießen ist! Stellt Euch vor, da haben die Wasserwerke überall ihre Prognosen für die Wasserverbrauchsentwicklung und Abwasserentsorgung zu euphorisch gesehen und die Anlagen überdimensioniert. Nun müssen sie ja irgendwie Umsätze generieren. Und wie kann man besser Umsätze generieren, wie mit Verordnungen und Verboten! Erkundige Dich, ob nur elektrische Pumpen verboten sind, oder auch die Handpumpen. Wenn nur die elektrischen Pumpen verboten sind, dann baut Euch eine Handpumpe ein und wenn es ein Verbot für alle Pumpen gibt, dann wäre ein Schöpfbrunnen eine Variante. Was Du dann mit dem Wasser machst, nach dem es in einem Behältnis gefördert wurde, kann Niemand verbieten, denn dann ist es kein Pumpen des Grundwassers mehr!
Ich sehe hier drei Fragen. 1.) mit dem dürfen...und erwischen...na ja ;- ()
2.) Finanzielle Seite - auch so`ne Sache.
3.) Frage des Grundwasserspiegels. Dass wäre für mich die einzige akzeptable Argumentation. Irgendwelche Gefahren ?!?!?
Ja, da ist bei uns auch so (ich arbeite bei der Stadt/Ba-Wü). Pumpen sind verboten.