Darf man in einem Vertrag falsche Paragraphen einfach durchstreichen?

7 Antworten

Ja das geht , dann muss aber bei dem Exemplar was Sie für sich behält und was der Versicherer behält , dass gleiche durchgestrichen sein. Fals der Versicherer das nicht akzeptiert kommt eben kein Vertrag zu stande. Wenn IHr auf beiden Exemplaren das durchstreicht müßen beide Vertragspartner das mit der Unterschift bestätigen, ansonsten kein Vertrag.

NEIN!!! Ein streichen hebt die Klausel nicht auf! Zu einem anderen Unternehmen bzw. Makler gehen!!!

Ja, es gilt nur nicht! Sie soll den ganzen Mist durchreißen und zu einem freien Makler gehen - solche Leute haften für das was sie sagen. Vertreter in aller Regel nicht!

Um Gottes willen. Den Vertrag ohne Unterschrift zurückschicken und bemängeln. Um Zusendung eines korrigierten Vertrages bitten!

Klar geht das

Gehen tut's schon. Aber der Vertrag ist durch die einseitige und nicht genehmigte Änderung anfechtbar. Es geht auch, sich ein Klavier an die Backe zu nähen!

An TomTom83: Bullshit!!! Geht nicht! Du schreibst wirr!