Darf man in der Stundenpause(1 Std. Mittagspause) der Schule das Schulgelände verlassen?

14 Antworten

Also ich weiß es sicher: Egal WAS du an deiner Schule machst- Klassenfahrt, OGS (Ganztagsbetreuung), Mittagsbetreuung, Pause, Ausflug: Die Lehrer haben die Aufsichtspflicht und was auch immer in dieser Zeit passiert, sie werden dafür haftbar gemacht (solange es nicht grob fahrlässig war, haftet allerdings eine Versicherung). In 1 Stunde kann ein Kind entführt werden oder es kann sich schwer verletzen und keiner weiß dann, wo du bist. Weder Eltern noch Lehrer. Auf dem Schulweg oder Heimweg wissen Eltern und Lehrer wo du bist (nämlich unterwegs) und versichert bist du zu der Zeit auch. Kommst du nicht rechtzeitig in der Schule an, kann die Schule die Eltern anrufen und nachfragen und dann kann nach dir gesucht werden um dir zu helfen. Wenn du auf dem Heimweg nicht pünktlich bei den Eltern ankommst, weil du noch spielst oder zu Freunden gehst und deine Eltern kümmert das nicht, ist es deren Sache. Aber es ist eine gefährliche Sache, wenn es Eltern egal ist, ob du 5 Minuten oder 3 stunden brauchst, bis du zuhause ankommst. Ein Lehrer jedenfalls wird seine Aufsichtspflicht nicht verletzen und Kinder gehen lassen ohne genau zu wissen wer wo ist.

Anders ist das bei volljährigen Kindern.

Warum die Schule vorher die Kinder in der Mittagspause hat gehen lassen weiß ich nicht. Vielleicht Gedankenlosigkeit- und vielleicht ist inzwischen mal etwas passiert, sodass sie nun sorgsamer sind.

Nicht mal von der Klassenfahrt können deine Eltern dich einfach zurückholen- Die Verantwortung ist zu dieser Zeit auf die Schule übertragen und sie sind für diese Zeit verantwortlich.

Es gibt ne Schule in NRW, da kam ein Müllauto auf den Schulhof, um Müll abzuholen. Den Kindern wurde erlaubt, in dieser Zeit auf dem Schulhof zu spielen und ein Junge wurde angefahren. Das landete vor Gericht. Das war verletzte Aufsichtspflicht, diese Gefahr hätte ein Lehrer vorhersehen müssen und seine Klasse beaufsichtigen oder bei wilden Kindern ins Schulgebäude holen.

Hallo, soweit ich weiß darf man das nicht, denn dann wäre man versicherungstechnisch nicht gut bedient, falls was passieren würde. An der Schule meiner Kinder wird das so gehandhabt, daß wir Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben müssen.

Also, ich gehe in Baden Würtemberg an die Realschule und da gibt es auch eine Mensa. Wir dürfen aber das Schulgelände verlassen. Wenn wir nicht in die Mensa wollen, müssen wir das auch nicht. Wir können auch wo anders was essen gehen. Ich glaube auch nicht, das die Schulleitung das darf. Wenn du über die Pause nach Hause gehen würdest, könnten sie ja auch nichts sagen. Außerdem: Sobald du das Schulgelände verlässt, haben deine Lehrer keine Verantwortung mehr. Ich würde mir also von meinen Eltern einen Zettel schreiben lassen, das sie es erlauben. Und Mittagspause zählt ja auch nicht zu den Schulstunden... das ist freie Zeit.

LG

Die Schule hat während deines Aufenthaltes eine Pflicht dich zu betreuen, auch während der Pause!

Daher darfst du bis du 18 bist das Gelände nicht verlassen, sonst kann niemand auf dich aufpassen...

Warum soll man auf jemanden rund um die Uhr aufpassen?

Das ist schwachsinn und macht auch keiner.

@Aronphoenix

Weil es eine Verletzung der Aufsichtspflicht darstellt... Egal ob es Schwachsinnig ist, oder ob es tatsächlich getan wird - das Verbot das Gelände zu verlassen soll einfach dazu dienen, dass die Kinder nicht ausbüchsen und man sich dann vor Gericht fragen lassen muss, warum man nicht gemerkt hat, dass die Jungs in der Pause auf Strassenbahnen springen und sich überrollen lassen...

@askrenegade

Dann würde Eltern ja sachon die Aufsichtspflicht verletzen wenn sie ihr Kind alleine zur Schule gehen lassen.

Man ist eben nicht verpflichtet jemandem rund um die Uhr zu überwachen.

Also wir düfen das.

Die Schule kann natürlich sagen das man es nicht machen soll, aber sie kann ienen nicht dazu zwingen.

EIne Erzieherische einwirkung könnte man einsetzen.

Ich habe aber so meine zweifel das eine solche vorschrift vor einem Verwaltungsgericht durchkommt.