Darf man im Supermarkt Sachen in die Jackentasche tun, bis man an der Kasse dran ist?

17 Antworten

Ja, darfst du.

Solange du die Ware weder beschädigst, noch sonst irgendwie einen Verkauf verhinderst, darfst du sie durch den Laden tragen. Man bietet dir dafür Körbchen an oder Einkaufswägen, aber verpflichtet diese zu nutzen bist du nicht.

Ladendiebstahl findet erst dann statt, wenn du den Laden (oder den Kassenbereich) ohne zu zahlen verlässt.

Sollte dich jemand beobachten, wie du z.b. eine Packung Kondome in die Jackentasche steckst, so mag ein Verdacht entstehen, aber der alleine muss dich nicht stören, solange du auch wirklich alles an der Kasse aufs Band legst (oder der Kassiererin gibst) und bezahlst.

"Ladendiebstahl findet erst dann statt, wenn du den Laden (oder den Kassenbereich) ohne zu zahlen verlässt."

Nö, genau das stimmt eben nicht.

@Bitterkraut

Doch tuts, auch wenn die komische Anwalt seite etwas anderes behauptet.

Das Problem mit dem freien Zugriff für Ladenbesitzer wurde schon mehrfach geklärt, hiernach dürfte man auch keine Einkaufstasche nutzen.

@Uulzos

Hast du ein Urteil? Irgend etwas, wo das geklärt wurde? Ich lass mich ja gern belehren, hätte aber gern mehr als deine Behauptung.

Eine offene Tasche, die den Blick auf die Waren erlaubt, ist nochmal etwas anderes, als eine Jacken- oder Hosentasche.

das stimmt nur zum Teil, natürlich kann dich niemand Zwingen den Korb zu nutzen jedoch ist auch das Einstecken in die eigene Tasche o.ä. als Diebstahl zu werten. ->https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-der-praxis-diebstahl-im-supermarkt_048756.html

@nope23

Wie bereits erwähnt, ist der 4 Jahre alte Betrag, den jeder Postet so nicht richtig. Demnach wäre jede nicht-durchsichtige Einkaufstüte bereits Grundlage für Ladendiebstahl, da auch auf eine Einkaufstüte kein Ladenbeitzer zufriff hat.

@Uulzos

Alleine die Tatsache daß der Artikel 4 Jahre alt ist, bedeutet nicht daß er keine Gültigkeit mehr hat. Eine Änderung der Rechtsprechung in diesem Fall ist mir auch nicht bekannt.

Bezüglich der durchsichtigen Tüte solltest Du den Artikel nochmal genau lesen.

@Artus01

Habe ich. Aber worauf willst du hinaus?

Du entziehst dem Eigentümer das Herrschaftsrecht, da er nicht mehr auf sie zugreifen kann, das gilt sowohl für die Jackentasche, als auch für den Beutel.

Was das ganze zum Diebstahl macht ist der Vorsatz und der fehlt.

@Uulzos

Deswegen wird der vernünftige Ladendetektiv denjenigen auch erst NACH der Kassenzone ansprechen und nicht vorher. Danach kann man definitiv vom Vorsatz ausgehen.

@Uulzos

In dem Artikel wird darauf hingewiesen daß der Ladenbesitzer seine Ware nicht "sehen" kann, in einer durchsichtigen  Tüte kann er das aber.

Natürlich liegt Vorsatz vor, wenn man entgegen den Aushängen keinen Einkaufswagen nimmt. Es ist eben der strafbare Versuch eines Diebstahls.

Das ist versuchter Diebstahl. Bei einer Tüte oder Rucksack, den man gut sichtbar dann am Band ausräumt, würde hingegen keiner was sagen.

An der Kasse musst du es doch auch aufs Band legen. Da sieht es auch der nachfolgende Kunde und die Kassiererin.

Und bis zur Kasse kannst du auch einen Beutel benutzen. Jackentaschen sind immer zweideutig. Und wenn Ladendetektive das sehen, werden sie dich auch ansprechen.

In der Hand halten ja, einstecken sieht schon sehr nach Diebstahl aus. Das würde ich lassen. 

Wirkt ein bisschen sehr seltsam.

Es werden nicht umsonst Körbe zur Verfügung gestellt, dadurch vermeidest Du unangenehme Missverständnisse.

"bin kein Dieb" sagen immer alle.