Darf man im Sicherheitsdienst als Nebenjob arbeiten obwohl man im Rettungsdienst angestellt ist?

5 Antworten

Hallo,

als Vollzeitbeschäftigter mußt du natürlich deine AG bei jeder Nebentätigkeit um Erlaubnis fragen.

Wenn du im Bereich des Sicherheitsgewerbes als Nebenjob tätig werden willst, mußt  du aber  besonders darauf achten, dort nicht als Konkurenz zu deinem AG tätig zu werden.

Als Rettungssanitäter bist du nämlich sowas wie eine goldene Kuh  für die Sicherheitsdienste.Die können dich bei ihren Auftraggebern für teueres  Geld (nämlich als Rettungssani) "verkaufen" und zahlen dir nur den Mindestlohn 9,57 € Brutto pro Stunde.

wenn Du nicht verbeamtet bist, mußt Du einen Nebenjob nicht anmelden. Es soll nur nicht dazu führen, daß Du in Konkurrenz trittst oder völlig übermüdet bist für den eigentlichen Job.

Objekt- & Personenschutz gibt es auch als Ausbildung. Auf der einen Seite verprügelst Du Leute, auf der anderen Seite kannst Du sie als Notfallsanitäter wiederum versorgen (Kleiner Scherz)

Als Pförtner am Wochenende, so wie das mein Kumpel macht in Werken, spricht sicherlich nichts dagegen.

Gefährlicher sind Einsätze bei Rockkonzerten. Hier empfiehlt sich eher eine Kampfsportausbildung wie Wing Tsun etc.

nein, es geht nicht um rufschädigend. Vielmehr wenn du in einer Firma Vollzeit beschäftigt bist, mußt du sie um Zustimmung bitten für den Nebenjob. Sie können dir die Zustimmung verweigern, wenn du zb bei der Konkurrenz arbeiten würdest oder wenn dich der Nebenjob sonstie hindern würde, deinen arbeitsvertraglichen Pflichten in deinem Vollzeitjob nachzu kommen.

Aber den meisten Firmen ist das eh schnurz, was du in deiner Freizeit machst. Hauptsache, du stehst jeden Tag pünktlich auf der Matte.

Einen Nebenjob mußt du ohnehin beim Arbeitgeber schriftlich beantragen und von ihm genehmigen lassen. Entweder er gibt sein Ok oder eben nicht. 

Mein Sohn hatte auch noch einige Jahre seinen Studentenjob bei der Security als Nebenjob weiterbetrieben, ohne dass sein Arbeitgeber (Öff. Dienst) Probleme damit hatte...

Einen Nebenjob mußt du ohnehin beim Arbeitgeber schriftlich beantragen und von ihm genehmigen lassen. Entweder er gibt sein Ok oder eben nicht. 

Stimmt so pauschal nicht.

Ein Nebenjob ist dem Arbeitgeber anzuzeigen. Dieser ist verpflichtet diesen zu erlauben, sofern keine schwerwiegenden betr. Interessen dem gegenüberstehen.

Dies ist i.d.R. nur der Fall wenn der Arbeitnehmer für die Konkurrenz tätig wird oder die Höchstarbeitszeit überschreitet und/oder die Arbeitsleistung im Hautpjob nachlässt.

Am Besten weiß das wohl das BRK, zudem musst du dir in aller Regel eine Nebentätigkeit sowieso genehmigen lassen..

Also frisch drauf los, und bei deinem Vorgesetzen fragen....