Darf man im Lebenslauf kurze berufliche Stationen weglassen? z.B: 3 Monate Einsatz und dann Kündigung in der Probezeit?

3 Antworten

Ja, natürlich darf man weglassen, was man will! Es gibt doch kein Gesetz, was man in einem Lebenslauf zu erwähnen hat!

Theoretisch brauchst Du überhaupt keine Lebenslauf zu schreiben, die Frage ist nur, welche Chancen man dann noch hätte. Du kannst erwähnen, was Du willst und weglassen, was Du willst - das Einzige, was Du nicht darfst, ist lügen bzw etwas dazuerfinden, was nicht stimmt; das wäre ein Grund für eine fristlose Kündigung

Hallo,

naja, viele Personaler sehen´s nicht so gerne, wenn Du ihnen einen 10-seitigen Lebenslauf zukommen lässt. Ich würde prinzipiell nur jene Jobs auflisten, die erkennen lassen, dass Du dort Kompetenzen erworben hast, welche Dir bei der neuen Stelle helfen könnten. Es ist auch weniger zielführend, Jobs aufzulisten, die man nur ca. 1-2 Monate (z.B. als Ferienjob) ausgeführt hat. 

Sofern man zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht genügend Praxiserfahrung gesammelt hat, spricht natürlich nichts dagegen, auch Jobs aufzulisten, bei denen man nur kürzer gearbeitet hat.

Natürlich, kannst Du Lücken im Lebenslauf lassen.

Es kann sein, dass Du deswegen nicht eingeladen wirst oder im Vorstellungsgespräch danach gefragt wirst.

Du solltest nicht lügen, kannst aber sagen, dass Du gejobbt hast oder dass Du nichts besonderes getan hast.

Rechne damit, dass man nach dem "Warum" fragt oder es zumindest merkwürdig findet, warum jemand einfach mal 3, 4 oder 6 Monate gar nichts gemacht hat und/oder das nicht erwähnt.

Ich hätt dann einfach Arbeitssuchend reingeschrieben

@Bloodwyn

Kannst Du ohne Probleme machen