Darf man im Einzelhandel "zwangsversetzt" werden? Bitte um Fachwissen!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Ist der Vertrag nur auf diese eine Filiale beschränkt, kann Deine Freundin nicht so einfach versetzt werden.

Steht aber im Arbeitsvertrag nur der AG drin und kein konkreter Arbeitsplatz, wird Deine Freundin die Versetzung wohl akzeptieren müssen.

Auch wenn sich die Arbeitszeiten negativ verändern?

@Lillylein86

Was heisst negativ? Für den Einzelhandel gibt es Tarifverträge, diese sind automatisch Bestandteil der Arbeitsverträge! Solange die Arbeitszeiten sich im Rahmen der tariflichen und vertraglichen Bestimmungen bewegen, gibt es keine objektive "negative" Veränderung.

@Lillylein86

@Lillylein86

Auch wenn sich die Arbeitszeiten negativ verändern?

Da kommt es auch wieder darauf an, was im Vertrag steht.Sind lediglich die zu leistenden Wochenstunden im Arbeitsvertrag festgehalten, kann der AG die Arbeitszeit einteilen. Anders sieht es aus, wenn z.B. im Vertrag steht: Arbeitsbeginn ....Uhr, Pause von ....bis... Arbeitsende ....Uhr oder Arbeitszeit von ... Stunden zwischen ....Uhr und ....Uhr.

Es ist wie beim Arbeitsort; wenn etwas vertraglich geregelt ist, muss sich der AG daran halten. Ohne Regelung hat kann er sein Weisungsrecht ausüben.

@Hexle2

Danke für's Sternchen

Das ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers!

dagegen KANN sie sich nicht wehren, da sich ihre Situation ja nicht verschlechtert. Etwa gleiche Arbeitsweglänge, nur anderer Arbeitsort... bleiben Einsatzart (zB Kassiererin), Arbeitszeit und Lohn so wie im Arbeitsvertrag, dann ist das Vorgehen der Firma völlig legal. Insbesondere, wenn im Arbeitsvertrag die Filiale nicht explizit als Arbeitsort fixiert wurde.

Die Firma versucht im rahmen ihrer Fürsorgepflicht eine schonende Lösung, die allen Seiten gerecht wird. Die Kontrahenten (Angestellte udn Vorgesetzt) werden räumlich und zuständigkeitshalber getrennt, niemand muss abgemahnt oder entlassen werden, der Betriebsfrieden ist weider hergestellt. Und die Entscheidung obliegt nicht der belasteten Vorgesetzten, sondern jemand Drittem, der nicht persönlich in den Streit involviert ist.

DAS ist die einzig mögliche Konfliktlösung! Denn ein Verbleib der Angestellten im Zuständigkeitsbereich der belasteten Vorgesetzten ist nicht vertretbar.

Alternativ bliebe der Freundin nur die Kündigung.

Naja, ihre Situation würde sich in anderen Filialen im Bezug auf die Arbeitszeiten schon verschlechtern. Die Gesamtstunden bleiben zwar in etwa gleich, sie müsste allerdings bis später abends arbeiten, insbesondere Samstags, von daher ist es für mich verständlich, dass sie in ihrer Filiale bleiben möchte.

Das ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers!

Das "Weisungsrecht des Arbeitgebers" ist keine "heilige Kuh" !!! .:(

Es gibt einiges, was dem entgegen stehen kann ( Kommentar zur Antwort von blondie1705)!

Meist ist im Arbveitsvertrag ein Passus enthalten, der eine Versetzung in eine andere Filiale grundsätzlich erlaubt und wenn der Weg praktisch gleich lang ist, dann dürfte auch kein sachliches Argument dagegen sprechen.

Wenn es zwischen Deiner Freundin und deren Vorgesetzter Streit gab und gibt, dann wäre das schon mal ein Hinweis, dass die Versetzung wegen des "Betriebsfriedens" sinnvoll sein könnte.

Sollte Deine Freundin sich weigern, dann könnte sie beim nächsten Streit eine Abmahnung kassieren und irgendwann dann eine Kündigung.

Wenn die Versetzung "zumutbar" ist, dann ja.

Und die betreffende Person kann sich nicht dagegen wehren?

Warum sollte ein Chef nicht seine Angestellten so einteilen können, wie er es für sinnvoll hält?

Naja, es geht ja eher darum, ob sie wegen eines Streites einfach versetzt werden kann! Würde in einer anderen Filiale mehr Personal gebraucht werden, könnte man es verstehen...

@Lillylein86

Das ist mir schon klar. Das letzte Wort hat aber der Chef und wenn es einem Mitarbeiter so nicht passt, kann er ja gehen. Manchmal hilft auch ein klärendes Gespräch

Warum sollte ein Chef nicht seine Angestellten so einteilen können, wie er es für sinnvoll hält?

Und was kommt noch? "Außerdem ist er der Chef, er darf das!"?? - immer das selbe !!!

Ganz so einfach ist es nämlich nicht immer! Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat der ein "Wörtchen mit zu reden! Wenn- wie die Fragestellerin sagt - die direkte Vorgesetzte keine Entscheidungsbefugnis hat, ist solch eine Anordnung auch hinfällig. Im Arbeitsvertrag können dem entsprechende Regelungen entgegen stehen. Außerdem ist hier die Frage der Willkür und der Unbilligkeit zu erwägen!

@Familiengerd

ast Du gelesen, was ich noch geschrieben hab? Manchmal hilft auch ein klärendes Gespräch und das kann ich nur immer wieder aufs neue sagen. Ein Gespräch kann nämlich Wunder wirken

@blondie1705

Ja, das habe ich jetzt gelesen - und jenseits von allen Formalia und Rechtserwägungen ist das natürlich grundsätzlich richtig.