Darf man im Bikini Auto fahren? Oder nackt?

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Da gibt es unterschiedliche Meldungen. Ich habe bereits 2x im Fernsehen gesehen, dass Nacktfahren erlaubt sei. Laut auto.de. : Während nackte Männer fahren, aber nicht aussteigen dürfen, ist dies hüllenlosen Frauen durchaus erlaubt.

Das Auto ist Privatsache sagt zehn.de:

In Deutschland nimmt man es bekanntlich mit Gesetzen und Vorschriften sehr genau, alles muss möglichst bis ins kleinste Detail geregelt sein. Es gibt aber auch etwas skurrile Vorschriften und "Erlaubnisse". Dazu gehört unter anderem auch die Tatsache, dass es in Deutschland durchaus gestattet ist, nackt Auto zu fahren.

Die meisten Bürger sind sicherlich der Meinung, dass man sich außerhalb der eigenen vier Wände, also in der "Öffentlichkeit", nicht nackt zeigen darf - außer natürlich an den dafür vorgesehenen Orten, wie zum Beispiel dem FKK-Strand.

Tatsächlich ist es aber so, dass das Auto praktisch der eigenen Wohnung gleichgestellt wird. Deshalb darf man nackt am Steuer sitzen.

Aussteigen sollte man allerdings nur bekleidet. Denn sonst würde es sich um die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses handeln.

Eine andere Meldung: Ist es Frauen bei hohen Temperaturen etwa erlaubt, im BH Auto zu fahren? (http://www.autonews-123.de/nackt-autofahren-ist-erlaubt-%E2%80%93-aber-nicht-ganz-nackt/)

Ja, das dürfen sie, sagt Wolfgang Tings, Verkehrsrechtsanwalt des ACE Auto Club Europa. Der Experte zögert auch nicht, den Männern hinterm Steuer sogar völlige Brustfreiheit und die Beschränkung der Beinkleider auf Unterhosen zuzugestehen. Wer hingegen ganz unten ohne fahre, riskiere ziemlich sicher eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die Wahrscheinlichkeit, unten ohne entdeckt zu werden, sei aber gering, sofern man nicht in exhibitionistischer Pose gerade auf dem Fahrradsattel sitze.

Ziemlich viel Verwirrung. :)

Erlaubt (besser: Geduldet)

  • Im Bikini oder in Badehose darf man selbstverständlich Auto fahren.
  • Man darf auch nackt Auto fahren.
  • Man darf auch im Bikini/Badehose oder ganz nackt aussteigen und herumlaufen.

Probleme kann es allerdings geben, wenn das Schuhwerk nicht sicherheitsgerecht (gar nackte Füße) ist und man in einen Unfall verwickelt wird. Auch das ist nicht "strafbar", aber Versicherungen und Gutachter werden eine (mindestens) Mitschuld nicht mehr immer zweifelsfrei ausschließen können.

Verboten

  • Sexuelle oder sexuell motivierte Handlungen (Muss ich nicht ausführen, oder?! ;))

JEDE Form sexueller oder sexuell motivierter Handlungen ist strikt verboten. Ein Griff in den Schritt oder auch nur das entspannte Ablegen der Hand auf dem Oberschenkel gehören ebenfalls dazu, wie mal ein Gericht entschied. Das betrifft übrigens auch das Zuzwinkern anderen Autofahrern - ggf. des bevorzugten Geschlechts - gegenüber. ... Kurz gesagt: Hier hängt (fast) alles davon ab, wie tolerant die Leute sind.

Verfolgung nur auf Antrag

Exhibitionismus (also alles Nackte in der Öffentlichkeit jenseits sexueller Handlungen/Motivation) ist ein Antragsdelikt. Insofern gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter" Aber selbst dann ist es höchstens eine Ordnungswidrigkeit, solange keine sexuellen Handlungen ins Spiel kommen.

Auch Antragsdelikte wie Exhibitionismus (§ 183 Abs. 1 bzw. § 183a StGB) sind Straftaten, das mit dem Bußgeld stimmt daher nicht.

Es kann eine Ordnungswidrigkeit (Belästigung der Allgemeinheit, § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) vorliegen, dann handelt es sich jedoch weder um Exhibitionismus noch überhaupt um eine Straftat.

Hallo Girly,

"Die meisten Bürger sind sicherlich der Meinung, dass man sich außerhalb der eigenen vier Wände, also in der "Öffentlichkeit", nicht nackt zeigen darf - außer natürlich an den dafür vorgesehenen Orten, wie zum Beispiel dem FKK-Strand.

Tatsächlich ist es aber so, dass das Auto praktisch der eigenen Wohnung gleichgestellt wird. Deshalb darf man nackt am Steuer sitzen.

Aussteigen sollte man allerdings nur bekleidet. Denn sonst würde es sich um die Erregung eines öffentlichen Ärgernisses handeln."*

Neben

  • § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses - der eine sexuelle Handlung impliziert) und
  • § 183 StGB (Belästigung der Allgemeinheit = Exhibitionismus) könnte man auch auf den milderen
  • § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit)

berufen.

Aber auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel:

Es gibt in Frankfurt/ Main - Stadtteil Sachsenhausen - einen Mann, der sich "nackter Jörg" nennt. Der geh bei jeder Jahreszeit splitterfasernackt - nur mit ein paar Sandalen und einem Walkman "bekleidet", eine Stunde spazieren, einkaufen etc... Er darf das: er hat eine Ausnahmegenemigung. Man vermutet, er hat eine "Bekleidungsallergie". Kein Scherz.

Liebe Grüße, Anita


*Quelle: http://www.zehn.de/nackt-auto-fahren-ist-erlaubt-4045601-1

Alle Gesetzestexte bei dejure.org

pudelnackt Autofahren das geht so ab ... mach ich täglich. Nur im Winter wäre

es ratsam eine Standheizung zum Vorwärmen zu haben ... Sitzheizung ist auch OK.

Vor allem in Kurven, wenn die Fliehkraft den kleinen Lümmel erreicht ... super

Nur Schuhe sind Pflicht ... aber wenn man nur die anzieht ist man ja doch noch zu 95% nackig.

Und Mädels dürfen selbstverständlich oben ohne Autofahren , das ist nicht verboten.

Hi,

es gibt keine Kleiderordnung zum Autofahren, allerdings darfst du andere Autofahrer nicht ablenken oder belästigen, wegen deiner Nacktheit. Die Polizei wird das auch mit einem Bußgeld ahnden. Desgleichen muss beim Autofahren auch vernünftiges Schuhwerk getragen werden, also keine Flip-Flops oder Highheels oder gar Barfuß

Desgleichen muss beim Autofahren auch vernünftiges Schuhwerk getragen werden, also keine Flip-Flops oder Highheels oder gar Barfuß

Eine entsprechende Vorschrift gibt es aber nicht.

@PatrickLassan

Doch, du musst geeignet und in der Lage sein dein Fahrzeug auch durch eine Vollbremsung korrekt zum Stehen zu bringen! Mit ungeeigneten Schuhwerk kann man das nicht, daher gibts ein Bußgeld und wer deswegen einen Unfall verursacht verliert den Versicherungsschutz.

@herja

Man verliert den Versicherungsschutz, das stimmt. Aber ein Bussgeld . .. ? Hab das hier gefunden:

Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist weder nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert.Denn § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO zählt den Fahrer gerade nicht zur Besetzung des Kraftfahrzeuges. Mit der Besetzung des Fahrzeugs sind nur die Personen gemeint, die sich neben dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen Ordnungswidrigkeiten nach den Bußgeldvorschriften des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) i.V.m. den dort geregelten Unfallverhütungsvorschriften „Fahrzeuge“ in Betracht kommen können. Dies betrifft jedoch nur dienstliche, nicht aber private Fahrten. Das angefochtene Urteil war daher aufzuheben und wurde zu neuer Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.