Darf man im Bad löcher bohren um Badmöbel aufzuhängen

6 Antworten

Ja, in gewissem Umfang darf man das tatsächlich. Dabei sollte man nach Möglichkeit immer in die Fugen bohren. Aber immer ist das nicht möglich.

Aber Achtung: Ihr kauft jetzt neue Badmöbel, bohrt 6 bis 10 Löcher direkt in die Fliesen, um alles aufzuhängen. Nach 3 Jahren fällt Euch ein, dass ihr jetzt wieder neue Möbel braucht und das ganze Spiel geht von vorne los. Am Ende sind es 15 bis 20 Löcher.

Diesen Schaden müßte ein Vermieter beim Auszug sicher nicht hinnehmen. Da kann es dann sein, dass die Kosten der Verlegung neuer Fliesen von Euch als Schadensersatz verlangt werden.

Am Ende sind es 15 bis 20 Löcher.

Das wäre noch im Bereich des Zulässigen (14 bis 18 Löcher).

Nach Möglichkeit immer in die Fugen. Geht das nicht von der Größe her, vorher beim Vermieter fragen.

vorher beim Vermieter fragen.

muss man nicht, gehört zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung.

Der BGH hat geurteilt, dass selbst Fliesen angebohrt werden dürfen, falls erforderlich für die Anbringung von Regalen etc.. Das auch, wenn lt MV das verboten ist. Es gehört zur vertragsgemäßen Nutzung, das Verbot ist unwirksam.

Bevor ich Fliesen anbohre, würde ich mich mit dem VM verständigen und kann aus eigener guter Erfahrung auf die Alternative "Kleben statt bohren" verweisen: http://www.duschmeister.de/Fackelmann-Kleben-statt-Bohren-Superkleber-Klebe-System.html?refID=GRSSF1&utm_source=google-shopping&utm_medium=google-shopping&utm_campaign=google-shopping&gclid=CPXjzuKa8MMCFYnKtAodRWwADg

Selbst sog. Aufhänge- oder Monatageschienen, die mit Silikon verklebt werden, halten ewig und sind mit einem Schneidedraht und Aceton rückstandsfrei zu entfernen.

Zumal die Rechtsprechung insbes. bei der Frage, inwieweit Bohrlöcher für reine Luxusaccessoires selbst im geringem Umfang einen Fliesenschaden noch hinnehmbar machen, da sie - etwa im Gegensatz zu Haltegriffen - nicht zum notwendigen, bestimmungsgemäßen Gebrauch zählen und eine Baussubstanzschädigung da stärker wiegt, sehr uneinheitlich ist.

Allein das Risiko, das beim Bohren eine alte Fliese springt, gar "kreativ" kreuz- und querverlegte Wasser-, Abwasser-, Gas- oder Stromleitungen beschädigt würden oder eine durchlöcherte Dichtwand Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden hervorruft, wäre IMHO dann doch einfach zu hoch :-(

Die Klebeadapter halten, was sie versprechen und Badmöbel, die man einfach aufstellt, sind auch nicht die schlechtesten ...

G imager761

Ja, und Du musst sie beim Auszug nicht verschließen. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fliessen.htm

Da gibt es durchaus differenzierte Meinungen, etwa die mit der Begrifflichkeit üblicher Sanitärausstattung als Zumutbarkeitsgrenze.