Darf man Hunde ohne Leine frei laufen lassen?

7 Antworten

Selbstverständlich muss die Hundehalterin ihre beiden Hunde "im Griff" haben und sie dürfen nicht dein Grundstück betreten!!! Du kannst beim Ordnungsamt deines Wohnortes anfragen wie es sich mit der Anleinpflicht bei euch im Ort verhält. Bei uns gilt z.B. ein Anleinpflicht für Hunde der über 40cm/20kg-Regel in bebautem Gebiet.

Auf deinem Grundstück hat niemand was zu suchen - mit dem Weg sieht es etwas anders aus wenn dieser für Fußgänger zur Nutzung freigegeben ist.

Sag bitte nicht "Kampfhund" wenn du bestimmte Hunderassen meinst die vielerorts Listen- oder Anlagehunde sind.

Das böse Ende der Leine hat immer nur zwei Beine

Hoffentlich ist deine Katze immer schnell genug!!!

und frag mal beim ordnungsamt an ob du für den teil der strasse die zu deinem grundstück gehört ein schild und die bewilligung kriegst "hunde an der leine führen,bei wiederhandlung...."

Auf deinem Privatbesitz hat grundsätzlich kein Fußgänger und kein Hund etwas zu suchen, das ist richtig. Sind die Hunde ohne Leine regelmäßig nicht davon abzuhalten, resultiert daraus, dass die Dame ihre Hunde anzuleinen hat, selbst wenn offiziell gar keine Leinenpflicht besteht.

Die Rechtslage bezüglich des Weges leuchtet mir nicht ganz ein. Was willst du mit einem Weg, der für die Öffentlichkeit freigegeben ist? Ich würde daraus schlussfolgern, dass es sich beim Weg nicht um befriedetes Besitztum handelt und du dementsprechend auch nicht über das Recht verfügst, anderen den Zutritt zu verwehren.

Bitte die Frau, ihre Hunde von deinem Grundstück (nicht dem Weg) fernzuhalten, notfalls durch Leine und informiere das Ordnungsamt, sollte die Frau sich nicht daran halten.

Ich wiederum würde dich bitten, das Wort Kampfhund nicht zu verwenden, wenn du seine Bedeutung nicht kennst. Ein Kampfhund ist etwas ganz anderes.

Auf dein Grundstück dürfen die Hunde auf keinen Fall, wenn sie Katze jagen. Ansonsten dürfen Hunde abgeleint werden, wenn sie in Sichtweite des Hundeführers sind und jederzeit zurückgerufen werden können. Hat dein Wohnort einen eingezäunten Hundeauslauf kann gesetzlich festgelegt sein, dass es in dem ganzen Gebiet einen generellen Leinenzwang gibt. Alles Gute für deine Mieze. Es gibt leider sehr ignorante Hundehalter.

Es gibt bestimmte Gebiete, die entsprechend gekennzeichnet sind und wo man den Hund frei laufen lassen darf. Ansonsten gilt eigentlich die Leinenpflicht. Und gerade wenn sie dein Grundstück betreten hast du das Recht, einen Verweis auszusprechen und die Halterin auch anzuzeigen

Das stimmt so pauschal nicht! Die Gemeinde legt fest, ob im gesamten Gemeindegebiet Leinenpflicht gilt oder nicht. Legt sie eine allgemeine Leinenpflicht fest muss sie allerdings auch für Freilaufflächen sorgen.

Ausserhalb von Ortschaften gibt es in NIedersachsen während der Brut- und Setzzeit von April bis Juli in der freien Landschaft Leinenpflicht. Gibt es keine solchen Verordnungen, dürfen Hunde frei laufen.

Jedoch dürfen sie weder Menschen noch Tiere angreifen! Denn sonst gelten sie gegebenenfalls als "gefährliche Hunde" und können vom Ordnungsamt mit Leinen- und/oder Maulkorbzwang belegt werden.

@procanis

Danke für die Richtigstellung.

natürlich kannst du Leuten verbieten dein Grundstück zu betreten.... also alles was hinter deinem Zaun liegt .. beim weg glaub ich nicht ... allerdings herscht in Deutschland Leinen Pflicht .. das heißt das der hund angeleint sein muss ... Wenn es da weiter Probleme gibt und Sie nicht einsichtig ist ist dies durchaus ein Fall fürs Ordnungsamt bzw Polizei