Darf man hinsichtlich der Vermutungen die Tür eintreten?

4 Antworten

Nein. Was glaubst du, wozu es Schlüsseldienste gibt? Und wenn der gute Mann verstorben ist, ist keine Gefahr mehr in Verzug.

Keine Gefahr im Verzug in deinem Fall, also darf die Polizei nicht einfach handeln.

Wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, dann wird sich die Polizei an den Hausmeister oder einen Schlüsseldienst wenden, aber die Tür aufbrechen wäre nur denkbar, wenn der Nachbar z.B. kurz vorher Kampfgeräusche gehört hat.

Der Sheriff tritt keine Tür ein. Die holen die Feuerwehr, die öffnet das professionell.

Die Polizei wurde einen schlüsseldienst holen