Darf man heutzutage die Waschmaschine in der Wohnung, bzw. Badezimmer aufstellen?

10 Antworten

Kommt drauf an was in deinem Mietvertrag steht. Ansonsten kurzer Anruf beim Vermiter

Egal was im MV steht, du darfst!

Wenn die Vorausssetzungen gegeben sind, darfst du waschen und trocknen innert deiner Wohnung.

Natürlich, wenn der Vermieter nichts dagegen hat...!

Auch wenn er was dagegen hat!

Unser Mietshaus hat im Keller extra einen Waschraum für Waschmaschinen. Das sind 6 Treppen X 6 Stufen von mir entfernt. Der Trockenboden ist 2 Treppen X 8 Stufen entfernt. Ich hätte aber Platz und Anschlußgelegenheit in meinem Badezimmer, wo ich die Maschine hinstellen kann. Darf ich das?

Ja das gehört vertrgasgemäßen Gebrauch der Mietsache.

Hier die Meinung eines Anwalts zu der Sachlage und was man beachten soll:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Waschen-in-der-Wohnung---f56447.html

MfG

Johnny

Es gab und gibt in Deutschland kein Gesetz, dass das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung verbietet.

Waschmaschine in die Wohnung bedeutet:

  1. Der Platz dafür muss vorhanden und geeignet sein.
  2. Der Anschluss muss fachgerecht so ausgeführt sein, dass nach menschlichem Ermessen kein Wasserunfall (Zulauf/Ablauf) passieren kann.
  3. Man sollte in der Wohnung sein, solange gewaschen wird.
  4. In einem sehr hellhörigen Haus sollte man aus Rücksicht auf die Mitbewohner die Waschmaschine da aufstellen, wo eigens dafür Platz geschaffen wurde, also in Deinem Fall im Waschkeller.

Dennoch es ist nicht verboten, es sei denn im Mietvertrag ausdrücklich untersagt. Dann hast Du so gemietet und musst das akzeptieren.

Ansonsten sehe ich das Vorhandensein eines Waschmaschinenplatzes im Keller als sehr positives Angebot für die Mieter, wo normal jeder m² Wohnfläche als sehr teuer angesehen wird. Z. B. bei 7 € Miete je m² sind das immerhin 84 € je Jahr, die man auch anders nutzen könnte. Dennoch: Wenn Treppenlaufen eher beschwerlich als gesund angesehen wird, mag es von Vorteil sein, die Waschmaschine in der Wohnung zu haben.