Darf man heute Rasenmähen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darf man nicht, weniger wegen Pfingsten, sondern weil heute Sonntag ist. Geregelt ist das in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer. Eine Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wenn du mir dein Bundesland sagst, kann ich dir auch schreiben, wie hoch das Bußgeld ausfallen kann.

'Rh-Pfalz morgen ginge also?

@NicolasHatched

Nein, denn der Pfingstmontag ist auch in Rheinland-Pfalz ein geschützter Feiertag nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Landesfeiertagsgesetzes (LFtG) und daher dem Sonntag gleichgestellt. § 3 LFtG sagt:

(1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.

(2) An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.

§ 12 nennt die Konsequenzen einer Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Tätigkeiten ausübt, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- oder Feiertages widersprechen (§ 3 Abs. 2) [...].

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden [die Höhe ist nicht näher genannt, daher nach § 17 OWiG bis zu 1.000 Euro].

In der Praxis wird es nicht mehr als ein Verwarnungsgeld von 30 bis 50 Euro geben, möglicherweise auch einen Bußgeldbescheid mit zusätzlich 28,50 Euro Verwaltungsgebühren.

Danke für die Auszeichnung! :-)

Solange sich keiner beschwert kannst du machen, was du willst. Ruhestörung ist an keine Uhrzeit und an keinen Tag gebunden, die kann jederzeit eintreten. Wenn meine Nachbarn heut mähen würden, würde ich mich beschweren.

An Feiertagen und Sonntag ist Rasenmähen VERBOTEN. Jeder will seien ruhe haben , den in der Woche wird sowieso viel geschuftet . Die Gesetzliche Ruhe Ordnung Beachten , sonst gibt es Konsequenzen und Anzeigen . mfg 

Danke Geisterexperte du hast mich wieder auf den rechten Pfad gebracht.

Nein, das darf man nicht. Du kannst deswegen eine Geldstrafe zahlen müssen

Nein darfst du nicht - an Sonn- und Feiertagen und während der Ruhezeiten ist es verboten.