Darf man Gesagtes von Politikern z.B aufschreiben und in einem Buch veröffentlichen?

8 Antworten

Du meinst, wegen Copyright? Und wer sollte das Buch kaufen und lesen wollen? Spar dir doch die Mühe, sie ist es nicht wert.

UrhG § 48 Öffentliche Reden:

(1) Zulässig ist
1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden,
2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind.
(2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.

Zu Absatz 1 Nr. 1 ist zu beachten:

"Daraus ergibt sich, dass die zustimmungsfreie und auch die vergütungsfreie Vervielfältigung und Verbreitung nur für solche Medien gilt, die dem Tagesinteresse dienen." Quelle, mit weiteren Anmerkungen.

Zu Absatz 1 Nr. 2 ist zu beachten:

Dies gilt nicht für Reden auf Parteitagen, vor Nobelpreiskomitees und ähnlichen privat betriebenen Veranstaltungen, sondern nur für Reden vor Parlamenten und ähnlichen staatlichen Organen! Und auch für Reden vor staatlichen Organen gibt es Ausnahmen. Diese stehen in Absatz 2.

Gruß aus Berlin, Gerd

Doch, das darfst du. Diese Reden sind ja öffentlich zugänglich, wurden aufgezeichnet, gesendet, notiert - und das, was du da vorhast, wäre einfach nur eine Dokumentation.

Solche Zitatsammlungen und auch Reisesammlungen gibt es ja auch schon, und natürlich kannst du auch eine aktuelle selbst erstellen. Ich wüsste nicht, was dagegen spräche. Fällt ja alles unter das Zitatrecht.

Du musst natürlich akribisch auf Genauigkeit achten: in deinen Reden darf nicht der kleinste Fehler zu finden sein, denn sonst eröffnest du eine Angriffsfläche, um dich zu verklagen. Alle deine Zitate müssen mit genauen Quellenangaben versehen sein und auch der Kontext der Rede sollte aus deinem Buch ersichtlich werden.

Warum nicht?

Äußerungen von Personen der Zeitgeschichte sind frei verfügbr und unterliegen nicht dem Urheberrecht.

  • Inhaltlich korrekt,
  • nicht aus dem Zusammenhang gerissen,
  • für den Leser klar als Zitat erkennbar und
  • mit Quellenangabe versehen

sollte das OK sein.