Darf man gegenüber einer Einfahrt parken?

4 Antworten

Nach § 12 Abs. 3 Ziffer 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf schmalen Straßen auch gegenüber Grundstücksein- und ausfahrten unzulässig.  
 
Es ist jedoch nicht verbindlich im Gesetz festgelegt, wann eine Straße „schmal“ ist. Vielmehr hat es der Gesetzgeber den Gerichten überlassen, hier nähere Definitionen aufzustellen.  
 
Schmal im Sinne von § 12 Abs. 3 Ziffer 3 StVO ist nach überwiegender Rechtsprechung eine Fahrbahn jedenfalls dann, wenn sie dem mit einem Pkw einbiegenden Kraftfahrer bei Berücksichtigung eines gegenüber der Einfahrt geparkten Fahrzeugs nur einen Verkehrsraum von 3,5 m Breite lässt.  Ein einmaliges oder zweimaligen vor- und zurücksetzen gilt noch als zumutbar, allerdings wird fast immer bei einer Beschädigung des geparkten Fahrzeug eine Mitschuld dessen Halters angenommen.

nein, man darf nicht unmittelbar gegenüber von einfahrten parken. kam neulich erst im radio.

siehe:


(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. ....

Also ca 5meter ist das auto entfernt

Solange genügend Platz und an dieser Stelle keine entsprechenden Schilder stehen, kann dort immer und solange geparkt werden wie man möchte. 5m Platz, da kommt sogar noch nen Panzer durch.

Also wenn er vor einer einfahrt steht wo noch ein schild mit parken verboten ist dann darf man dort natürlich nicht parken

Also da sind eben ca 5meter dazwischen

naja aber wenn ihr nicht rausfahren könnt dann ist es egal wie viele meter dazwischen sind denke ich