Darf man Gartenzwerge herstellen und verkaufen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entweder du beauftragst einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Recherche und der Beratung für deinen speziellen Gartenzwerg,

oder du liest erstmal in Ruhe durch, was das Münchener Patentamt dazu geschrieben hat:

Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen den Designschutz von der Recherche bis zur Eintragung vor. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Bedeutung des Designschutzes und die Möglichkeiten, die er bietet. Klicken Sie sich durch unsere Seiten, um [...] (Bitte weiterlesen; Gerd)

"ironman oder batman maske" sind wiederum anderweitig geschützt, teils durch das Urheberrecht, teils durch das Markenrecht. Siehe dazu etwa Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Gruß aus Berlin, Gerd

Da kannst du ganz schnell in die Markenrechtsverletzung fallen.

Sobald ein Hersteller ein Patent auf so einen Zwerg mit Schubkarre hat und du aich einen herstellst, wirst du ganz schnell eine Unterlassungsklage bekommen.

Du musst dann welche herstellen, die es noch nicht gibt und auch keinem anderen ähneln.

Soviel ich weiß ist der gartenzwerg an sich nicht patentierbar sondern nur mit geschmacksmustern zu schützen. Nun ist die Frage ob da eine andere Mütze, Gesicht, Material reicht um trotzdem einen zwerg mit Schubkarre zu verkaufen??

Da Du lediglich einzelne Gartenzwerge herstellst (Hobby?), kann ich mir nicht vorstellen, dass Du diesbezüglich etwas zu befürchten hast.

Comicfiguren sind mit ziemlicher Sicherheit geschützt oder unterliegen einem LIzenzverfahren.

Ungerechtfertigte Nutzung kann richtig teuer werden. Man macht vor dem Handel mit kritischem MAterial eine Überprüfung bzw. lässt dies vom Fachmann überprüfen.