Darf man fremde Menschen ohne deren Einwilligung filmen bzw. fotographieren, wenn

11 Antworten

Ja, darf man wenn es  nicht direkt auf die Person  bezogen oder ausgerichtet ist. Wenn Du  eine  bestimmte Person aufnehmen willst,  dann brauchst Du deren Einverständnis. Nicht aber, wenn man nur zufällig aufgenommen wird. Also der Zeitungsreporter braucht kein Einverständnis wenn er ein Bild von der Fußgängerzone zur Hauptgeschäftszeit macht und am nächsten Tag veröffentlicht. Wenn er aber zeigen will, daß Du gerade bei H&M raus kommst,  dann muß er Dich fragen.

Zufällig aufgenommen wird man auch in überwachten Bereichen wie Bussen, Bahnen oder Bahnhöfen. Dagegen kann man auch nichts machen.

Deine Ausfuehrungen beziehen sich auf das Veroeffentlichen, nicht aber auf das Fotografieren selbst. Fotografieren darf er auch ohne Einwilligung der betreffenden Personen (sogar auch gegen deren ausdruecklichen Wunsch).

@DerCAM

NEIN MANN!!!!

Oh Gott.....

Nein, du musst fragen! Warum glaubst du müssen alle Models immer Erklärungen unterschreiben dass sie fotografiert werden dürfen und ihr Recht am Bild aberklären...

Unterschied öffentlicher Raum, privater Raum.

Wenn ich an der Bushaltestelle steh und die Kamera nimmt mich auf. Mein Pech. Erstens wird darauf (genau aus diesem Grund) hingewiesen, und zweitens ist das ÖFFENTLICH!

Bin ich auf ner privaten Party, einer Vernissage oder sonst wo MUSS ich gefragt werden. Will ich nicht hat der Fotograph kein Foto zu schiessen. Ende! Veröffentlicht ers noch dann tritt  §201a Strafgesetzbuch in Kraft und du wirst mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, je nach schwere des Vergehens und wie sehr du den höchstpersönlichen Lebensbereich des Klägers durch Bildaufnahmen gestörrt hast....

 

@honeybunny123

Models unterschreiben diese Vertraege, weil's dabei um die Nutzungs- und Veroeffentlichungsrechte geht, nicht aber um das Foto an sich. Natuerlich darf ich Claudia Schiffer oder Honneybunny ungefragt fotografieren, wenn sie mir irgendwo ueber den Weg laufen (auf der Strasse, beim Italiener oder auch bei einem Empfang im Adlon). Verbieten kann mir das lediglich der jeweilige Hausherr, nicht aber Frau Schiffer oder Honeybunny.

@honeybunny123

StGB 201a hat nichts mit der Veroeffentlichung zu tun. Dafuer waere das KunstUrhG zustaendig (ab Paragraf 22). StGB 201a verbietet hingegen das Anfertigen von Bildaufnahmen ohne Genehmigung des "Betroffenen", wenn sich die fotografierte Person "sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet". Eine Vernisage, bei der zudem in aller Regel die Oeffentlichkeit ausdruecklich zugelassen oder gar erwuenscht ist (Presse), kann somit keinen "gegen Einblick besonders geschützten Raum" darstellen. Dort kann das Fotografierverhalten lediglich durch den Hausherrn gesteuert werden (er kann das Recht zum Fotografieren einschraenken oder ganz verbieten). Ein Verstoss gegen StGB 201a kann hier aber niemals vorliegen, im Falle der Veroeffentlichung aber moeglicherweise einer gegen KunstUrhG § 22 (sofern keine der Ausnahmebestimmungen nach KunstUrhG 23 zutrifft, es sich also nicht um beispielsweise Claudia Schiffer oder Heidi Klum handelt).

@DerCAM

DerCAM hat natürlich vollkommen Recht. Ein Blick ins Gesetz beseitigt hier so manchen Irrtum...^^

nein darf man nicht machen geschweige irgendwo ohne einverständnis reinstellen kann böse ärger geben mit polizei und co

Du benoetigst keine Erlaubnis der betreffenden Personen und darfst sie folglich selbst dann fotografieren, wenn sie vorher gesagt haben, dass sie es nicht wollen. Bei der Veroeffentlichung gelten andere Regeln, das Fotografieren selbst kann dir aber niemand verbieten.

Doch das geht!

Auch hier wieder Unterschiede im öffentlichen und im privaten Raum....

Oh Mann... Gabs denn an keiner eurer Schulen zumindest nen Wirtschafts und Rechts Kurs???

 

@honeybunny123

Richtig! Im oeffentlichem Raum bzw. von einem oeffentlich zugaenglichen Standort aus darf jeder auch ohne seine Einwilligung fotografiert werden. Das Foto mit Supertele und Restlichtverstaerker durchs Schlafzimmerfenster ist hingegen nicht erlaubt.

@DerCAM

Hab ich doch geschrieben. Öffentlicher Raum, Bushaltestelle, Disco, Parkplatz whatever-Ja

Privater Raum, private Party, in der Wohnung, aufm Klo, im Hotelzimmer, usw. Nein!

DH! Schön, wenn wenigstens einer weiß, was im Gesetz steht...^^

Die Herstellung von Personenaufnahmen in der Öffentlichkeit ist gesetzlich nicht geregelt.

Zwar wird das Recht am Bild durch die §§ 22 ff. KUG geschützt, diese Regelungen beziehen sich jedoch nur auf die Veröffentlichung bereits hergestellter Aufnahmen.

 

Die Rechtsprechung wendet allerdings die Regelungen des KUG auf die Bildherstellung insoweit an, als diese nur zulässig sein soll, wenn eine spätere Veröffentlichung der Bilder ebenfalls zulässig wäre.

 

Wer also eine Person in der Öffentlichkeit filmt oder fotografiert, benötigt bereits für die Herstellung dieser Aufnahmen deren Einwilligung, es sein denn, es liegt ein Ausnahmefall gemäß § 23 KUG vor.

 

Ohne Einwilligung darf daher eine Person fotografiert oder gefilmt werden, wenn es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, die abgebildete Person nur Beiwerk einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit und nicht Bildmittelpunkt ist, z. B. Passanten auf der Straße oder Studenten auf dem Unicampus.

Handelt es sich um Aufnahmen einer Versammlung, eines Aufzugs oder ähnlichen Vorgangs, so sind Bilder der Menschenansammlung als solche zulässig. Ein einzelner Teilnehmer darf jedoch nicht herausgezoomt und zum Bildfokus gemacht werden.

Bildnisse, die einem höheren Interesse der Kunst dienen, können ebenfalls ohne Einwilligung hergestellt werden.

http://www.rundumpresse.de/catalog/infopage.php/content/bild/mid/cms_10065#10047

"Die Rechtsprechung wendet allerdings die Regelungen des KUG auf die Bildherstellung insoweit an, als diese nur zulässig sein soll, wenn eine spätere Veröffentlichung der Bilder ebenfalls zulässig wäre." Hierfuer haette ich jetzt aber schon gern die Angabe entsprechender Urteile.

ja das darfst du, du darfst die fotos ber nicht verbreiten,schon das zeigen der bildes einem freund gild als verbreitung und kann angezeigt werden, das hat uns letzte woche ein polizist erklährt

wie ist es dann bei Urlaubsfotos, da sind doch manchesmal fast zwangsläufig Leute drauf.

@Jumi1974

Lies meine Antwort. Da  steht was über zufällig aufgenommene Personen.

Polizisten sind keine Juristen. Das sieht man hier wieder mal sehr deutlich. Natuerlich ist es keine Veroeffentlichung, wenn ich ein Foto einem Freund zeige. Damit mache ich es ja der Oeffentlichkeit noch lange nicht zugaenglich.

@DerCAM

es ist keine veröffentlichung, aber eine verbreitung, wenn du die einem freund zeigst