Darf man Fotos von Autos machen die ums Autohaus stehen?

4 Antworten

Solltest du bei einem Autohändler Bilder machen wollen musst du darauf achten das keine "scharfen Nummernschilder" von Personen zu sehen sind.

Hier aber gelten noch andere Faktoren:

  • Verbot in der Hausordnung aufgeführt
  • Hinweisschild angefügt
  • Dir wird es von einem Mitarbeiter mitgeteilt
musst du darauf achten das keine "scharfen Nummernschilder" von Personen zu sehen sind.

nein, muss man nicht!

Verbot in der Hausordnung aufgeführt

Die Hausordnung gilt nicht für öffentlichen Grund. Wenn man von der Straße oder dem Gehweg vor dem Autohaus Bilder macht kann das keine Hausordnung verbieten! Auch von keinem Schild und von keinem Mitarbeiter

@GammaFoto

Ersteres ist nicht mehr so? Dachte zu Wissen das Kennzeichen ebenso unleserlich gemacht werden müssen auf Fotografien.

@Crackkii

quatsch. Nur, wenn ein Bezug zu einer bestimmten Person hergestellt wird. Ansonsten ist ein Kennzeichen nur ein x-beliebies Kennzeichen

Nur vom öffentlichen Grund aus.

Auch mit Nummernschilder,da man die Besitzer als Privatperson nicht ermitteln kann.

Vom öffentlichen Grund aus und wenn du keine Hilfsmittel nimmst(Leiter um über den Zaun zu schauen,Superzoom) ohne Probleme.

Wenn du auf dem Gelände stehst musst du den Inhaber fragen. Der hat Hausrecht und kann das Fotografieren verbieten.

Hilfsmittel nimmst (Leiter um über den Zaun zu schauen,Superzoom)

Wüsste nicht, was "Hilfsmittel" (naja, ein Kamera als "Hilfsmittel" wäre natürlich immer praktisch!) da ändern sollten. Welche Rechte werden denn verletzt, wenn man auf einer Leiter steht oder ein "Superzoom" benutzt??

@GammaFoto

Dazu gibt es ein Urteil. Es ging darum, wann man Fotos, die auf öffentlichem Grund gemacht wurden, aber eine Sehenswürdigkeit (im dem Fall ein Schloss und der Fotograf machte daraus Postkarten) zeigt kommerziell nutzen darf.

Zudem Stand wohl an einer Stelle eine Hecke, sodass der Fotograf für Bilder eine Leiter nutzte. Dies wurde ihm untersagt.

Fotos vom öffentlichen Grund aus, müssen das Wiederspiegeln, was jeder normale Bürger beim vorbeilaufen auch sieht. Über die hohe Hecke Fotografieren ist ein Einbruch in die Privatsphähre des Geländebesitzers. Die Fotohöhe wurde auf höchstens 2,5 m gedrosselt, was einen Erwachsenem mit ausgestreckten Armen entspricht.

Und auch eine Superzoom einzusetzen spiegelt nicht das wieder, was man mit bloßem Auge sehen kann.

@berlina76

Also, in wie fern man die Bilder, nutzen darf, ohne Einverständnis/Genehmigung des Grundstückinhabers. Dieser ist gegen die Bilder vorgegangen, weil er einen eigenen Fotografen hatte, dessen Bilder er selber kommerziell verwendete.

@berlina76

tja, das ist dann aber auch was vollkommen Anderes!

es geht nicht darum, ein Foto zu machen, sondern es kommerziell zu nutzen. Das machen des Fotos ist nicht das Problem, sondern dass dies dann kommerziell genutzt wurde und damit in die kommerzielle Nutzung durch den Eigentümer eingegriffen wird. Das hat nichts mit dem Foto an sich zu tun sondern mit Wettbewerbsrecht!

@GammaFoto

Nicht unbedingt.

Ich stelle ein Leiter auf den öffentlichen Grund, um bei dir in den 2. Stock ein Foto deiner Küche durchs Fenster zu machen. Das Bild will ich für den Eigengebrauch haben (vielleicht such ich nach ideen meine Küche neu einzurichten). Wie wirst du wohl reagieren?

Wenn du allerdings im Erdgeschoss wohnst, und ich ebenfalls vom Bürgersteig aus in deine Wohnung fotografiere, so ist das dein Risiko, denn du weist ja, das deine Wohnung so liegt, das jeder reinschaut, also wirst du mir die Sicht mit Gardienen Jalousien oder ähnliches versperren, bzw nimmst das in kauf, das eventuell jemand deine Küche mit auf dem Bild hat.

im 2 Stock rechnest du allerdings nicht unbedingt damit

@berlina76
Ich stelle ein Leiter auf den öffentlichen Grund, um bei dir in den 2. Stock ein Foto deiner Küche durchs Fenster zu machen. Das Bild will ich für den Eigengebrauch haben (vielleicht such ich nach ideen meine Küche neu einzurichten). Wie wirst du wohl reagieren?

Auch das ist was Anderes! Das ist ein Verstoß gegen die Unverletztlichket der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes!

Wenn du allerdings im Erdgeschoss wohnst, und ich ebenfalls vom Bürgersteig aus in deine Wohnung fotografiere, so ist das dein Risiko, denn du weist ja, das deine Wohnung so liegt, das jeder reinschaut, also wirst du mir die Sicht mit Gardienen Jalousien oder ähnliches versperren, bzw nimmst das in kauf, das eventuell jemand deine Küche mit auf dem Bild hat.

Auch das ist durch A13 verboten! Ob du da eine Leiter nutzt oder nicht ändert nichts! Man hat da kein "eigenes Risiko"

Solange kein Nummernschild oder Personen auf dem Bild sind, ja.
Ich meine wer soll dich dann anzeigen, das Auto oder was?

Könnte ja sein es gibt ein Fotografieverbot oder so😅😅

Solange kein Nummernschild oder Personen auf dem Bild sind, ja.

irrelevant!!