Darf man Fotos, die man im Internet findet, abzeichnen und verkaufen?

6 Antworten

Ganz sicher bin ich mir nicht, aber fast: Wenn du etwas abzeichnest, schaffst du ein neues, eigenständiges Werk, auf das das Urheberrecht nicht mehr zutrifft, im Gegenteil, du hast selbst das Urheberrecht für dein Werk.

Es muss aber wirklich was eigenständiges sein, also nicht etwa nur mit photoshop bearbeiten. Aber abmalen dürfte wohl genau das sein, was damit gemeint ist.

Sehr richtige Antwort

Hey Jana,

einen Teil hast du schon in deiner Frage d'rin: Wenn du etwas abzeichnest, nimmst du dem Fotografen ein Stück seines Eigentums weg. Er hat nämlich an dem Bild die Urheberrechte.

Auch wenn du durch deine Zeichnung ein neues Medium schaffst, hast du immer noch die Vorlage!

Um das machen zu dürfen, musst du die Rechte dazu beim jeweiligen Rechteinhaber einholen! Das kann der Künstler/Fotograf selbst sein (wenn er in keiner Verwertungsgesellschaft Mitglied ist) oder bei der VG BildKunst, die die Urheberrechte für Bilder, Grafiken, Zeichnungen, Plastiken, etc. wahrnimmt (wie die GEMA bei der Musik).

Frag doch mal nach bei der VG BildKunst -> www.bildkunst.de!

Solange du es als Kunst anbietest, ist es Kunst. Du kannst also die Startseite von GF als Kunstwerk machen - wie Warhol seine Suppendosen oder Marylin Portraits. Werden mit deiner "Kunst" aber Handtücher bedruckt oder sonstige Vervielfältigungen gestartet, und es handelt sich nicht um allgemein zugängliche Motive, begibst du dich zumindest in eine Grauzone. Vor allem dann, wenn dein künstlerischer Beitrag nicht ersichtlich ist. Eine schlechte Kopie ist nicht unbedingt Kunst.

Soweit ich weiß umging aber damals selbst Warhol nur einer Klage, weil er sich mit dem Rechteinhaber des Marilyn-Bildes gütig einigte.

Okay, ich danke euch :)

Was ist denn mit Bildern, bei denen man nicht genau rauskriegt, wer genau sie geschossen hat und wo sie herkommen?

Gibt von manchen Promis beispielsweise Bilder, die sehr häufig irgendwo auftauchen ohne wirkliche Angaben, wo sie herkommen, wer der Fotograf war etc....ist das bei solchen Bildern dann "egal"? "Klaue" dann ja quasi jemandem, der es selber auch vorher schon geklaut und ins Netz gestellt hat ;)

Ich denke schon.

Es ist ja dann Deine Arbeit.

Allerdings benötigst Du ein Gewerbe.