Darf man Filme aus der ZDF - Mediathek herunterladen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Private Downloads sind nach § 53 Abs 1 UrhG grundsätzlich erlaubt - sofern die Quelle nicht rechtswidrig ist und es ausschließlich für den privaten Gebrauch ist, sprich - es darf den heimischen PC nicht verlassen. Klauseln in AGB oder Nutzungsbedingungen die dies ausschließen sind von vorneherein unwirksam! Wie man das Downloaden kann, bleibt einem selbst überlassen!

Würde man nun also trotzdem ein Download machen, den das ZDF aus rechtlichen Gründen nicht offiziell anbietet, dann wäre man trotzdem auf der sicheren Seite.

Aurel8317648 
Fragesteller
 30.03.2011, 02:58

Danke für den Paragraphen, ja mir scheint auch, solange es sich um Privathebrauch, also Abs.1 handelt ists erlaubt, bei sonstigem eigenen Gebrauch, also Abs.2 gibst schon Einschränkungen.

Auf der Seite (etwa Mitte): <a href="http://ec.europa.eu/information_society/eyouguide/fiches/glossary_ipr/index_de.htm" target="_blank">http://ec.europa.eu/information\_society/eyouguide/fiches/glossary\_ipr/index\_de.htm</a>

lese ich noch folgendes:

- technischen Schutzmaßnahmen (TPM): Vorrichtung, Gerät oder Komponente zur Verhinderung oder Einschränkung von Handlungen, die der Rechteinhaber nicht erlaubt hat.

........

Die Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft verbietet jegliche absichtliche Umgehung von TPM sowie jeglichen Handel mit Vorrichtungen zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung, Werbung, Besitz zu kommerziellen Zwecken).

.................................................

 

Was meinst du, beinhaltet das Herunterladen aus der Mediathek eine Umgehung einer techn. Schutzmaßnahme (TPM)?

Ich glaub eher nicht.
stelari  31.03.2011, 11:35
@Aurel8317648

Wenn das ganz normal im Netz verfügbar ist - sonst könnte man das ja nicht online anschauen, dann liegt KEIN Kopierschutz vor... der würde vorliegen, wenn auch der Download durch irgendwelche (legale) Hilfsmittel nicht möglich wäre. Wäre er bspw verschlüsselt, dann darf man nicht, ist er es nicht, dann ist es durch § 53 UrhG gedeckt

Der Begriff "Knacken" ist irreführend. Es geht nicht darum, einen Kopierschutz zu knacken, sondern einen legalen Stream legal aufzuzeichnen. Geknackt ist hier also vielleicht eher in dem Sinne zu verstehen, wie man ein kniffliges Problem knackt.

Aurel8317648 
Fragesteller
 29.03.2011, 03:01

klingt plausibel, mich würde noch interessieren, was du zu meinen Erwägungen zu deinem oben abgegebenen Kommentar meintst.

Was solls?! Machs doch einfach, schließlich zahlen wir ja auch GEZ-Gebühren, also hast du meiner logik nach das Recht schon erworben, dir das Video runterzuladen und anzusehen oder was auch immer, solange es eben nicht kommerziell ist!

Außerdem merkts eh niemand. Weniger fragen und mehr machen ist manchmal die bessere Lösung ;)

Beim WDR, der ja auch ein öffentlich-rechtlicher Sender ist,  gibts sogar nen offiziellen Download-Button unter den Videos ^^

stelari  29.03.2011, 13:03

Wenn's denn so einfach wäre... ! Durch die Zahlung der GEZ-gebühren erwirbt man leider keinerlei Nutzungsrechte oder sonst was

Ein Download aus der ZDF Mediathek ist aus rechtlichen Grünen nicht erlaubt! http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst#/hauptnavigation/sendung-verpasst/dialog/hilfe

Aurel8317648 
Fragesteller
 29.03.2011, 01:04

Danke, hab grad deinen Link benützt, genau genommen steht dort: ....Ein Download .... aus rechtlichen Gründen für die meisten Beitäge nicht möglich.

Hmm, ob da ein Unterschied ist zu nicht erlaubt ?

bananatom  29.03.2011, 01:16
@Aurel8317648

Ich denke nicht, drunter steht ja auch das man sich die Inhalte kaufen soll wenn man eine Kopie machen will. Aber in der Praxis wird es wohl nicht möglich sein herauszufinden ob Leute anschauen oder Downloaden, ich kann es mir zumindest nicht vorstellen.

Mymykry  29.03.2011, 02:07
@Aurel8317648

"Aus rechtlichen Gründen nicht möglich" bedeutet, dass das ZDF nicht die Rechte besitzt, alle Sendungen zum freien Download anzubieten, das heißt es geht um eine Rechtsfrage zwischen Filmrechtinhaber und Sender, nicht um die Rechte von Zuschauern bzw. Nutzern der Website.

Aurel8317648 
Fragesteller
 29.03.2011, 02:54
@Mymykry

"dass das ZDF nicht die Rechte besitzt, alle Sendungen zum freien Download anzubieten """     " 

Ja, das ZDF hat nicht die Rechte, alle Sendungen zum freien Download anzubieten """      - also quasi eine Downlod - Möglichkeit zur Verfügung zu stellen (Stichwort: Download-Button)

 ja aber sagt das auch etwas aus über die Rechte der Nutzer der Mediathek aus?

Insbesondere über deren Berechtigung zum Download mittels entsprechender im Netz frei erwerbbarer Programme?

Mymykry  29.03.2011, 03:39
@Aurel8317648

Also ich bin kein Jurist, aber ich nehme an, dass wo nichts über die Rechte des Nutzers gesagt wird, auch nichts über die Rechte des Nutzers gesagt ist. Oder anders: Ich gehe davon aus, dass das ZDF die Rechte für das Streamen mit den Rechtsinhabern geklärt hat. Und das Aufzeichnen des Streams entspricht dann in etwa dem früheren Mitschneiden per Videorecorder.

ob es erlaubt ist rechtlich weiss ich nicht. Ich weiß aber dass Verlage wie PCWELT Tools und Anleitungen dazu veröffentlichen.