Darf man etwas was man Finanziert verkaufen?

4 Antworten

Solange Du etwas noch abbezahlst, gehört es Dir nicht - Du darfst es also auch nicht veräussern.

Oft ist dies auch in den AGBs des Verkäufers oder einem Kaufvertrag vereinbart ("bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese Eigentum des Verkäufers" o. ä.)

Sollten z. B. Garantieansprüche geltend gemacht werden müssen, hast Du ein Problem.

Der Verkauf wird sicherlich in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen oder zumindest GEREGELT. Ob Du den Vertrag Deinerseits brechen möchtest und ob Du darin ein Problem siehst oder nicht, ist Deine Entscheidung.

Solange du es finanzierst über ein Darlehen, ist es nicht dein Eigentum, nur dein  Besitz. Also kannst du es nicht einfach so verkaufen.

Solange die Raten termingerecht weiterbezahlt werden, interessiert den Händler wohl kaum ein Weiterverkauf der Ware

@dandy100

Und wenn man dann plötzlich nicht mehr zahlen kann, möchte der Händler seine Ware eventuell zurück. Und dann ?

@Kleckerfrau

das problem des nicht mehr zahlens werde ich nicht haben :P

@Kleckerfrau

Ne, sowas gibts nicht - wenn Du Deine Raten nicht bezahlen kannst, gibts einen Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Kontopfändung usw - das ganze Progarmm eben.

Die Ware musst Du natürlich nicht zurückgeben - Kein Händler nimmt gebrauchte Ware zurück  - Du musst zahlen

Hallo,

natürlich kannst du es verkaufen, wenn nach der Finanzierung kein Restbetrag mehr übrig bleibt und es nach der Finanzierung als dein Eigentum betitelt wird..

Solange du brav deine Raten bezahlst :P