Darf man einfach abschleppen ohne Vorwarnung, Parkplatz?
Also folgendes meine Schwester und ihr Mann hatten Streit. Er ist darauf ihn arbeiten gegangen obwohl er Samstag fast nie arbeitet oder er es meistens ankündigt aber diesmal ist er einfach gegangen ohne anzukündigen und darauf hat mich mitgenommen, da er in der Firma eine wichtige Person ist und auch eine Art Chef ist, hat er seinen eigenen Parkplatz. Wir sind gegen 11 Uhr früh angekommen und sein Parkplatz war besetzt die über die Hälfte der MitarbeiterParkplätze waren frei. Er hat gar nichts Bescheid gegeben und gegen 11:30 Uhr würde das Auto abgeschleppt. Ich meine dem wo das Auto gehört hat war in der Firma drinnen und nicht verschwunden, da hätte er doch sagen können. Darf man in der Form einfach so abschleppen oder muss er mit rechtlichen Konsiquenzen rechnen, weil dem wo das Auto gehört, das war gegen 14:30 hat zu dem Mann meiner Schwester gesagt das er sein Anwalt einschaltet.
6 Antworten
Wenn an diesem Tag ein großer Teil der Parkplätze nicht besetzt war, weil Samstags nicht alle Angestellten arbeiten, dann ist ein "abschleppenlassen" nicht angemessen.
Er hätte auf seinen reservierten Platz verzichten können und auf einem anderen Platz parken können.
Außerdem hätte ein Anruf bei der Polizei mit der Bitte um eine Halterfeststellung ihm auch die Kenntnis über die Person des Falschparkers, und somit ein leichtes, diese Person ansprechen zu können, zu einer einvernehmlichen Lösung führen können.
Auch Führungskräfte sollten in der Lage sein, privates vom dienstlichen zu trennen, denn das scheint hier der Grund für die unangemessene Reaktion zu sein.
Ich denke,einfach mal den Schaden zahlen.Ein Chef mit eigenem Parkplatz sollte wissen was man darf.Er sollte auch wissen,wenn er einen eigenen Parkplatz beansprucht,was das für ein Privileg ist.Dann ist die Einschränkung dieses Privilegs eine Besitzstörung,gg.die man sich angemessen,z.B.durch abschleppen lassen wehrt.Alles andere ist Beiwerk,eigentlich,vielleicht und hätte, Fahrradkette.Beste Grüße
Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Wenn er gewusst hat wessen Auto das ist, wäre es schneller gegangen ihn das Auto wegfahren zu lassen. Ist er mehr oder weniger sogar dazu verpflichtet. Er muß ihn aber nicht suchen. Es ist ihn aber zuzumuten ein oder 2 Anrufe zu tätigen. Wenn der Eigentümer nicht bekannt ist dann weg mit der Karre. Dort parkt niemand mehr der das nicht darf.
Wie soll er den wen vor warnen? Er weiß doch gar nicht, wem die Karre gehört!
Der Parkplatz ist für ihn reserviert, mehr Vorwarnung braucht es doch wohl nicht!
Das dürfte er! Wetten, dass nie wieder jemand auf diesem Parkplatz parkt?