Darf man einfach abschleppen ohne Vorwarnung, Parkplatz?

6 Antworten

Wenn an diesem Tag ein großer Teil der Parkplätze nicht besetzt war, weil Samstags nicht alle Angestellten arbeiten, dann ist ein "abschleppenlassen" nicht angemessen.

Er hätte auf seinen reservierten Platz verzichten können und auf einem anderen Platz parken können.

Außerdem hätte ein Anruf bei der Polizei mit der Bitte um eine Halterfeststellung ihm auch die Kenntnis über die Person des Falschparkers, und somit ein leichtes, diese Person ansprechen zu können, zu einer einvernehmlichen Lösung führen können.

Auch Führungskräfte sollten in der Lage sein, privates vom dienstlichen zu trennen, denn das scheint hier der Grund für die unangemessene Reaktion zu sein.

Ich denke,einfach mal den Schaden zahlen.Ein Chef mit eigenem Parkplatz sollte wissen was man darf.Er sollte auch wissen,wenn er einen eigenen Parkplatz beansprucht,was das für ein Privileg ist.Dann ist die Einschränkung dieses Privilegs eine Besitzstörung,gg.die man sich angemessen,z.B.durch abschleppen lassen wehrt.Alles andere ist Beiwerk,eigentlich,vielleicht und hätte, Fahrradkette.Beste Grüße

Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Wenn er gewusst hat wessen Auto das ist, wäre es schneller gegangen ihn das Auto wegfahren zu lassen. Ist er mehr oder weniger sogar dazu verpflichtet. Er muß ihn aber nicht suchen. Es ist ihn aber zuzumuten ein oder 2 Anrufe zu tätigen. Wenn der Eigentümer nicht bekannt ist dann weg mit der Karre. Dort parkt niemand mehr der das nicht darf.

Wie soll er den wen vor warnen? Er weiß doch gar nicht, wem die Karre gehört!

Der Parkplatz ist für ihn reserviert, mehr Vorwarnung braucht es doch wohl nicht!

Das dürfte er! Wetten, dass nie wieder jemand auf diesem Parkplatz parkt?