Darf man einen Vertrag kündigen, wenn der Name der Firma sich ändert?

3 Antworten

Hallo nono8,

da hast Du leider keine Möglichkeit. In aller Regel ändert sich ja auch nicht der Vertragspartner, sondern nur der Markenname und der dazugehörige Auftritt.

In Deutschland hast Du ja auch nicht den Mobilfunkvertrag mit der Telekom, sondern mit der Telekom Deutschland GmbH. Wenn die Telekom sich entscheiden sollte, sich in Telefon umzubenenne, dann hätte das zunächst einmal keine Auswirkungen auf die Telekom Deutschland GmbH.

Noch ein weiteres Beispiel: Wenn Du heiratest Du dadurch einen anderen Nachnamen erhälst, dann fallen dadurch ja auch nicht alle Deine Verträge dahin.

Sorry, das ist definitiv kein Kündigungsgrund.

Ein Kündigungsgrund könnte jedoch sein (müsste geprüft werden), wenn sich die AGB im Rahmen des Rebranding ändern.

Schönen Sonntag.

Die AGB's haben sich leider nicht geändert. Aussert das der Name geändert wurde...

@nono8

Dann hast Du wohl eher keine Chance. Sorry. Mainzelfrau

Ich denke nicht, dass das in der Schweiz anders ist als anderswo, aber Verträge können nur dann außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn sich etwas wesentliches ändert – z.B. wenn Dein Handybetreiber alle Handymasten in Deiner Nachbarschaft abbauen würde, wenn er die Datenverbindungsgeschwindigkeit drastisch drosselte oder dergleichen. Solange sich aber nur der Name der Firma ändert bleibt für Dich alles wie bisher, und wenn Du den Vertrag beenden willst musst Du Dich also wie gehabt an die Kündigungsfristen halten oder eben die Strafgebühren zahlen, die Du mit diesem Anbieter vertraglich vereinbart hast, als Du den Vertrag unterschrieben hast.

da der neue Besitzer in die Rechte und Pflichten einsteigt, hast Du keine Handhabe.

Schade... Dann suche ich nach einem anderen Kündigungsgrund... :-)