Darf man einen Tisch im Restaurant reservieren und nicht kommen?
Ist das erlaubt und hat der Besitzer dann Schadenersatzansprüche?
13 Antworten
Es besteht Schadenersatzanspruch!! Da der Gast eine VERBINDLICHE RESERVIERUNG getätigt hat, wenn er einen Tisch in einem Restaurant reserviert. Das ist das gleiche wenn ein Patient einen Arzt Termin hat und nicht dort erscheint. Dort wird der Arzt immer eine Schadenersatzrechnung erstellen (meist bekommt die Krankenkasse einfach etwas berechnet, der Patient bekommt davon meist nichts mit) Und so kann der Wirt auch handeln. Als grundlage wird dann der Umsatz pr Gast an diesem Abend errechnet. Davon kann der Wirt 30 % (was laut Rechtssprechung dem Materialwert entspricht) berechnen.
Nein der darf nicht klagen der Tisch wird meistens sowieso nach einer halben stunde wenn keiner kommt vergeben.
Ja du kannst das machen.
Da aber so gut wie jeder über ein Telefon verfügt, steht einer rechtzeitigen, telefonischen Absage auch nichts im Wege ;-) Das ist einfach höflich.
Ja,aber sag lieber vorher ab.Sonst bekommst du keinen wieder,wenn es ein gutes Restaurant ist
wenn du für eine größere Gesellschaft reserviert hast, kann der Wirt schon Schadenersatz für den entgangenen Umsatz verlangen, aber wenn es ein Tisch für 2 Personen war und Ihr kein aufwendiges Menu vorbestellt habt, kann der Wirt den Tisch nach 30 min,. weitervergeben