Darf man einen Roller fahren der so 30kmh fährt ohne Führerschein fahren?

10 Antworten

Klasse L: ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Also, du brauchst einen Führerschein M oder L. Alles, was einen Fremdantrieb hat, Verbrennungs- oder Elektromotor, und schneller als 25km/h fährt, benötigt einen Führerschein. Einzige Ausnahme: Du bist vor 01.01.1964 geboren.

Mike6969  29.03.2012, 01:37

Ist nicht richtig. Für Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (auch Mofa 25 genannt) brauchst Du entweder einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Du am 01.01.1964 oder später geboren wurdest. Alle anderen motorisierten Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, sind für jeden führerscheinpflichtig.

JotEs  29.03.2012, 06:46
@Mike6969

Der Stichtag ist nicht der 01.01.1964 sondern der 01.04.1965.

Denn (§ 76 Satz 1 Nr.3):

  1. § 5 Abs. 1 (Prüfung für das Führen von Mofas) gilt nicht für Führer der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Fahrzeuge, die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Vor dem 1. April 1980 haben diejenigen ihr 15. Lebensjahr vollendet, die vor oder am 1. April 1965 geboren wurden.

Wer hingegen am 2. April 1965 oder später geboren wurde, der benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung, sofern er nicht bereits eine "richtige" Fahrerlaubnis hat.

JotEs  29.03.2012, 06:50
@JotEs

Ergänzung: Das Zitat entstammt der Fahrerlaubnisverordnung.

Mike6969  29.03.2012, 16:39
@JotEs

Korrekt. Danke für den Hinweis:-)

Das fahren ohne Mofa Prüfbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Du kriegst ein kleines Bußgeld und kannst dann um die Ecke schieben und wieder Fahren

Nein, ohne Führerschein darfst Du Fahrrad fahren.

Nein, Du brauchst einen "Führerschein" der eig keiner ist.

Wenn der Roller bis 25 km/h zugelassen ist, reicht eine Mofa-Prüfbescheinigung. Meistens liegt die tatsächliche Geschwindigkeit ein paar km/h höher, was aber kein Problem ist. Problematisch wird es erst dann, wenn Du an dem Roller schraubst, um ihn noch schneller zu machen. Dann wird der Roller führerscheinpflichtig und es erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.