Darf man einen Privatparkplatz oder die Einfahrt zu einem Einfamilienhaus zum Umkehren/Wenden benutzen?

4 Antworten

Da es sich bei Privatparkplätzen und Grundstückseinfahrten um ein Privatgrundstück handelt eigendlich nicht, frage morgen nochmal schnell deinen Fahrlehrer. Ich wünsche dir viel Glück bei deiner praktischen Prüfung, ich habe meine praktische Prüfung am Mittwoch :).

das macht zwar jeder, aber in der Pruefung wuerde ich es nicht machen, denn es ist Privateigentum und da darf man nicht einfach drauf fahren oder laufen ohne Grund. Man kann auch anders wenden, wenn es notwendig ist.

Ich würde sagen darf man nicht. Ist Privateigentum.

Viel Glück morgen

Ja darf man:)