Darf man einen eingebauten Schrank aus Mietwohnung ausbauen?

8 Antworten

da der schrank nicht euer eigentum ist, müsst ihr ihn, wenn ihr ihn entfernt, lagern und bei auszug wieder einbauen. dabei muss er etwa den gleichen zustand haben, wie beim einzug.

ihr könnt euch ja mal beim vermieter erkundigen, ob ihr ihn einfach entsorgen könnt, oder ob er ihn verwahren möchte. evtl hängt er ja daran.

Er gehört dem Vermieter. Also müsst ihr auch den Vermieter fragen und lasst euch dann das Ganze schriftlich geben, wenn er der Entsorgung zustimmt!

Unser ehemaliger Vermieter wollte unbedingt (obwohl er eine neue Küche eingebaut hat) die asbach uralte Küche in der Garage lagern. Manche sind halt etwas schräg drauf... Jedenfalls hat er sie dann nach 20 Jahren doch entsorgt, da sie dann völlig hin war.

Vielleicht freut er sich aber auch, wenn ihr auf eure Kosten einen neuen Schrank einbauen lasst. Aber wie gesagt: schriftlich geben lassen!!! Manche Vermieter wissen im nachhinein von solchen Absprachen nämlich plötzlich nichts mehr.

Das musst du leider mit dem Vermieter absprechen wenn der Kasten schon vorher da war.

Frage deinen Vermieter. Da gibt es keine pauschalen Aussagen.

Mit Erlaubnis des Vermieters geht das.