Darf man einen Betrunkenen "aussetzten"?

12 Antworten

Wenn er schon komatoes in der Ecke liegt sollte man den Notarzt rufen und ihn nicht "aussetzen".

Wer meint sich so zuschütten zu müssen, sollte sich über die Folgen im klaren sein. Da ist überhaupt NIEMAND für verantwortlich. Gute Freunde sollten sich allerdings kümmern.

Kommt drauf an, war er erkennbar hilflos, wäre es unterlassene Hilfeleistung. In so einem Fall 110 oder 112 wählen.

Erst einmal, lerne daraus und trink in Zukunft nur so viel, dass Du weißt was Du redest und machst. Wärst Du erfroren, wären Deine Freunde, z. B. jene mit denen Du in die Disco gekommen bist, der Keeper, der Dich "abgefüllt" hat, moralisch auf jeden Fall, vor Gericht nur soweit eine Beteiligung eindeutig nachzuweisen ist, mitschuldig.

Dem Betrunkenen könnten zwar Kosten entstehen, trotzdem ist ihm mehr geholfen, wenn man ihn nicht nur vor die Tür setzt sondern die Polizei ruft. Mit ihrer Erfahrung und Verantwortung wird diese dann entweder einen Arzt rufen, oder zumindest dafür sorgen, dass einem Besoffenen nicht noch mehr passiert als dass er sich einnässt oder sonstwie beschmutzt.

Hilflose Personen darf man nicht "aussetzen". Ein Betrunkener - selbst schuld oder nicht - ist eine hilflose Person. Der Discobetreiber hat eine Fürsorgepflicht für seine Gäste und er (oder sein Beauftragter) darf den Betrunkenen nicht allein auf die Straße lassen. Er hätte die Polizei rufen können, wenn keine Gäste in der Disco sind, die sich für den Jungen verantwortlich fühlen. Es ist doch jetzt schon kalt, da hätte wer weiß was passieren können.

Er darf sich in einem stark alkoholisiertem Zustand nicht in der Diskothek aufhalten. Er ist ja selbstständig umhergirrt, und hat sich ja auch freiwillig betrunken. Die Rechtslage spricht also eher gegen deine Aussage. Allerdings würde mir mein bloßer Menschenverstand raten, dem Typen ein Taxi zu rufen doer die Polizei zu informieren wenn außer Alkohol noch andere Drogen im Spiel sind und de roder diejenige eine Gefahr für sich selbst darstellt.

Was aber wenn sich nicht freiwilig betrunken hatte. Kann ja sein das ihn irgentwer etwas untergemischt hat.

@Feigling00

Darf ich dich auf den Satz aufmerksam machen Jemand hat sic hin einer Dicso betrunken: Daher kann man davon ausgehen das derjenige sich freiwillig hat volllaufen lassen. Und sogar Securitys dürfen einen Betrunkenen rauswerfen wenn es sein muss!

@Feigling00

Ehm, das steht da nirgendwo: "Jemand hat sic hin einer Dicso betrunken" Nichts anderes. Und selbst wenn er abgefüllt worden wäre, dann hätten der oder diejenige, der oder die das gemacht hätte ein Strafverfahren am Hals wegen leichter Körperverletzung, oder vllt sogar mittleschwerer, das, was der Betrunkene danach jedoch tut geschieht weitestgehend auf eigener Verantwortung und wird nur selten dem Täter in Rechnung gestellt. Zudem es sehr schwer nachweisbar ist, dass jemand jemand anderem etwas ins Getränk gemischt haben könnte, wenn es nicht Drogen sind. Aspirin etc. lassen sich nur schwer nach 12 Stunden nachweisen

@StillerTraum

Ja ich mein ja auch blos damit, dass man selber das nicht 100%ig wissen kann kommt öffter vor als man glaubt das jemand blos ein glas getrunken hat und auf einmal umkippt, und wenn ich jetzt mitbekomm das jemand im rausch 3 stunden durch die gegen irrt, kann ich doch einfach nichts tun, der legt sich am ende noch irgentwo hin zum schlafen, bei den jetzigen temeraturen...

@Feigling00

Aber Feigling, er hätte doch dann auf sein Glas aufpassen können -.- Ich nehm mein Glas sogar zum Tanzen mit, weil mittlerweile jedes Kind weiß wie gefährlich es ist sein Glas unbeaufsichtigt zu lassen. Ja, aber dann ist es die Aufgabe desjenigen, der ihn betrunken schlafend vorfindet, die Polizei anzurufen. So einfach ist das. Nur weil man betrunken ist kann man sich doch nicht aus jeder Verantwortung herausstehlen.