Darf man einen Baumstamm aus dem Wald mitnehmen?

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Man darf! Die Antwort steht im jeweiligen Landeswaldgesetz http://www.wald-prinz.de/landeswaldgesetz-forstgesetz/180

Beispiel für Baden Württemberg: § 40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen

§ 40 Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen

(1) Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.

Ich glaube, das fällt unter "Waldfrevel", denn wenn man einen Reisschlag kauft, sind die Teile ja mit drin. Also vorher mit dem Förster einen Deal aushandeln.

Baumstämme gehören dem jeweiligen Forstamt, falls es sich nicht um einen Privatwals handelt.

Was keiner weiß, macht keinen heiß. Ein Kratzbaum kann ja nicht so riesig sein. Ansonsten beim Forstamt oder dem Besitzer nachfragen.

Es bleibt Diebstahl, aber gegen Kleinigkeiten wird der Waldbesitzer wohl nichts haben.

Man darf gar nichts aus dem Wald mitnehmen. Hat man einen Sammelschein, dann darf man Äste bis zu einer gewissen Größe abtransportieren.

du hast recht