Darf man einen ausgesetzten hund behalten?

6 Antworten

Ja, wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass der Besitzer ihn nicht mutwillig zurückgelassen hat. natürlich braucht der Hund dann die ganze Palette - Haftpflicht, Chip, Anmeldung bei der Gemeinde, Impfungen usw...

Ja, Du kannst ihm behalten, allerdings mußt ihm bei der Gemeinde registrieren lassen und die Hundesteuer entrichten. Auch wäre eine Haftplicht für diesem zu empfehlen.

ich nehme an den darfste dann behalten. Aber trotzdem steuerlich anmelden, impfen, usw.

Da berät dich sicher der Tierarzt deines Vertrauens.

Den kannst Du behalten, da der ursprüngliche Besitzer damit sein Eigentumsrecht aufgegeben hat.

du musst es erst eimal melden damit der täter vl gefasst werden kann