Darf man einen Arbeitskollgen ausserhalb des Betriebs beleidigen oder verletzen?

8 Antworten

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Man darf niemanden beleidigen oder verletzen, beides sind Straftaten. Wenn Gefahr besteht, dass sie sich im Konzern begegnen und die Firma davon erfährt, entsteht die Frage ob Wiederholungsgefahr besteht, da der AG eine Fürsorgepflicht trägt.

natürlich, wiederholungsgefahr....

nein, so nicht, nur wenn sie sich auf der arbeit prügeln oder halt nicht zusammenarbeiten könnten

aber nicht einfach so prophylaktisch

@Leerkraft

auch wenn er durch die prügelattcke AU ist. das schädigt dann nämlich den arbeitgeber.

Nein, darf und sollte man natürlich nicht. DAS wird in jedem Fall Konsequenzen haben...

Nein, man darf einen Mitmenschen an keinem Ort (weder am Arbeitsplatz, noch in einem Festzelt oder sonstwo) beleidigen oder verletzen. Dies ist nämlich in jedem Fall eine Straftat, falls es nicht in Notwehr geschieht.

Du meinst sicher, ob es einen arbeitsrechtlichen Unterschied macht, ob jemand am Arbeitsplatz ein eklatantes Fehlverhalten zeigt oder ob er dasselbe außerhalb des Arbeitszusammenhangs tut.

Hierzu habe ich folgenden Kommentar gefunden:

Straftaten im Privatbereich

"Straftaten, die der Arbeitnehmer im außerdienstlichen Bereich begeht, sind in der Regel nicht dazu geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Denn wenn der Arbeitnehmer eine Straftat begeht, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis besteht, verletzt er keine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag.

Eine im Privatbereich begangene Straftat kann aber unter Umständen eine personenbedingten Kündigungsgrund abgeben, wenn durch die Straftat deutlich wird, dass der Arbeitnehmer für die von ihm geschuldete Arbeitsleistung ungeeignet ist. Dies kann insbesondere bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gelten."

Quelle:

http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung-wegen-straftaten.html

hier kommt aber hinzu, dass er einen mitarbeiter des unternehmens verletzt hat und wenn dieser durch die prügel für einige tage oder auch länger arbeitsunfähig ist, entsteht auch dem unternehmen ein schaden und das berechtigt dann durchaus zur verhaltensbedingten kündigung. auch wenn der AN in seiner freizeit ein firmenfahrzeug mutwillig beschädigt oder die fenster des betriebes mit steinen einwirft, berechtigt das zur kündigung.

nein, eigentlich sollte er seinen arbeitsplatz nicht verlieren, außer er kann halt mit ihm nicht mehr zusammenarbeiten

natürlich berechtigt das zur kündigung. ist in etwa das gleich, als wenn er in seiner freizeit firmenfahrzeuge seines arbeitgebers mutwillig beschädigt.

man darf niemanden beleidigen oder verletzen. weder arbeistkollegen, noch familienangehörige und auch völlig fremde nicht. und natürlich kann das ein kündigungsgrund sein, weil der betriebsfrieden gestört wird.

sie sind nicht in einem betrieb sindern in einem konzern mit über 100.000 mitarbeiter

@GTH2014

und die prügeln sich alle?

@GTH2014

wenn der geschlagene kollege jetzt wegen der prügel deines bekannsten arbeitsunfähig geschrieben ist, ist das auch in jedem fall ein kündigungsgrund und das unternehmen kann sogar schadenersatz verlangen.