Darf man einen als elektroschocker getarnte taschenlampe mit ins flugzeug nehmen und falls nicht was wären die Strafen Würde gerne eins mitnehmen?

9 Antworten

Der wird vom Flughafenpersonal beschlagnahmt, da brauchst du dir keine Sorgen machen. Wahrscheinlich wirst du weiteren Ärger bekommen, was ich befürworten würde!

Kann sein, dass sie dich für einen Flugzeugentführer halten werden, und dann gibt es richtig Ärger.

Im koffer??

@yavuz31selim

Kann sein, dass du dem Zoll damit auffallen wirst.

@DepravedGirl

Wenn man landet holt man sich sein koffer und geht oder nicht 

@yavuz31selim

Koffer werden ja an Bord der Maschine gebracht und ich denke, dass der Zoll ganz genau darauf achtet, was an Bord kommt oder nicht, sonst könnte ja jeder ganz leicht eine Bombe an Bord schmuggeln.

@DepravedGirl

Es ist doch nur eine " taschenlampe " meint ihr es fällt auf wenn dort eine taschenlampe im koffer liegt

@yavuz31selim

Genau wissen tue ich es natürlich nicht, aber das Risiko würde ich nicht eingehen.

 Nein? 😂😂

Das wird auf jeden Fall auffallen, doof sind die dort ja nicht! Du würdest Bekanntschaft mit der Polizei machen und jede Menge Ärger bekommen. Dein Flug wäre für dich natürlich gecancelt.

Auf jeden Fall! Ich finde es schade, dass es oft hier Fragen gibt, wo man am gesunden Menschenverstand zweifeln muss!

@brownsugarsugar

Im koffer ist doch nur ne taschenlampe :D

@yavuz31selim

Das Gepäck wird GERÖNTGT! Da SIEHT man, dass das keine Taschenlampe ist! Hältst du die Leute von der Kontrolle für so dumm, dass die das nicht merken??

@BalTab

Mal gucken vielleicht in der jacken tasche ????!!! :D

@yavuz31selim

Jetzt habe ich auch Zweifel an deinem Verstand!

Hallo, 

die erste Frage ist, warum? Bist Du so gefährdet (was ich nicht glaube), dann bleib hier oder fliege woanders hin. Ist die Region gefährlich, bleibst Du auch besser hier oder fliegst auch woanders hin. Zweite Frage: Darfst Du den Schocker überhaupt ins Zielland / am Zielort einführen? 

Gerade in unsicheren Gegenden sind die "Gegner" nicht zimperlich und wo es keine funktionierende Polizei und Justiz gibt, gilt das Faustrecht oder das Recht des ersten Schusses - und dann bist Du mit Deinem Spielzeug verraten und verkauft. 

OK, dass ein Elektroschocker nicht in die Kabine gehört, regelt die ANLAGE 4-C der VO (EU) Nr. 185/2010 "Liste der verbotenen Gegenstände - Handgepäck". Dort heißt es u. a. unter Buchstabe b): 

"Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden: 

    b)  Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:

    -  Gegenstände zur Schockbetäubung, ..." 

    Über Unterbringung im Reisegepäck - also im Koffer - sagt die ANLAGE 5-B der gleichen EU-VO nichts. Du kannst Dich aber bei der Bundespolizei erkundigen. 

    Wie das mit einem Gegenstand aussieht, der bei der Durchleuchtung (die es auch bei Koffern gibt) vielleicht Misstrauen erweckt, steht nochmals auf einem anderen Blatt. 

    Warum brauchst Du überhaupt so ein Gerät - und dann noch getarnt? Entweder bist Du ein kleiner Junge, der von großen Heldentaten träumt oder ein Wichtigtuer. 

    Die Kanzlerin ist gefährdet, aber nicht der normaler GF-User (der ist noch nicht einmal wichtig für die Welt).