Darf man eine Person anzeigen die unter 18 Jahren ist und raucht? Wegen das Rauchen

14 Antworten

Natürlich kannst du jemanden unter 18 anzeigen, du kannst auch jemanden der 5 ist anzeigen. Nur ist immer die Frage was dabei herrauskommt. Und man kann nur Straftaten anzeigen und rauchen ist eindeutig keine!

Rauchen unter 18 wird nicht bestraft, wie zum Beispiel parken im Parkverbot. Beides ist eine Ordnungswidrigkeit und Rauchen könnte ebenso mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet werden. Weil dies aber nicht geschieht, frage ich mich, was ein solches Gesetz wert ist. Wahrscheinlich nocht nicht mal das Papier, auf dem es steht. Mal ganz zu schweigen von den Steuergeldern, die für die Arbeitsstunden hochdotierter Politiker und Anwälte gezahlt wurden, um ein solches Gesetz zu Papier zu bringen.

Und was bringt dir das? Ausserdem sollte man dann auch Personen anzeigen, die keine Grammatik beherrschen (wegen DAS Rauchen).

Alles und jeden kann man anzeigen, frage mich jedoch, wo ist da der Sinn? Wer andere nicht verleitet schadet "nur" seiner eigenen Gesundheit. Die Händler sollte man anzeigen, die geldgierigen Säcke, die keine Ausweise überprüfen.

  1. Können Jugendliche "bestraft" werden, wenn Sie beim Rauchen angetroffen werden? Nein! Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes können nur Veranstalter bzw. Gewerbetreibende zur Rechenschaft gezogen werden, z.B. durch die Erteilung einer Geldbuße (gem. § 28 JuSchG). Dies würde zutreffen, wenn Jugendliche entgegen des Abgabeverbotes nach § 10 JuSchG im Tabakladen, am Kiosk oder sonstwo Zigaretten erhielten. Hier würde der Inhaber ordnungswidrig handeln. Aber auch jeder andere Erwachsene handelt ordnungswidrig, wenn er Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit Zigaretten gibt (§ 28 Abs. 4 JuSchG). Wenn aber ein Jugendlicher beim Rauchen in der Öffentlichkeit angetroffen wird, kann er dafür nicht mit einem Bußgeld "bestraft" werden. Quelle : http://www.ajs.nrw.de/juschure/pdf/rauchen.pdf