Darf man eine Marke ohne weiteres verkaufen?
Wie in der Frage schon steht: darf man Marken ohne weiteres weiterverkaufen?
Beispiel:
Habe die Möglichkeit günstig an Nike T-Shirts zu kommen. Darf ich diese dann gewerblich auf einer Auktionsplattform weiterverkaufen/ Meinem eigenen Onlineshop?
Oder:
Darf ich Nürnberger Lebkuchen im Laden kaufen und anschließend auf meinem eigenen Onlineshop gewerblich veräußern?
Es gibt von Marken ja so genannte Lizenzverträge. In denen den offiziellen Stores Gebietsschutz zugesichert wird.
Würde dies auch meinen eigenen Onlinestore treffen? Oder darf ich nur keinen Laden eröffnen und die Produkte regional anbieten?
Ich denke mal nicht, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder eBay Händler einen Vertrag mit den jeweiligen Marken hat, die er vertreibt.
Habe gelesen, dass dies nur in extremen Fällen verboten werden darf. Beispielsweise wenn ein negativer Imagetransfer auftritt. (Beispiel: Markenartikel werden verramschen)
Würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt. Bitte aber eine Quelle nennen und nicht nur nach Intuition antworten.
3 Antworten
Solange du die Markeninhaber korrekt erwähnst, kannst du verkaufen was du willst. Die Händlerverträge beziehen sich auf Einkäufe mit Händlerrabatten. Du kaufst ja zum vollen Preis als Endverbraucher.
Ob dir jemand bei EBay mehr bezahlt als den Ladenpreis ist natürlich fraglich.
Ja, natürlich darfst du die Sachen weiterverkaufen.
um etwas auf deinem online shop zu verkaufen, musst du ein gewerbe haben. dafür musst du erstmal registriert sein
Das ist schon klar! Das eine betrifft jedoch den Staat (Steuern, Abgaben) das andere betrifft aber die Markenrechte!